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Unterhalt

Verfasst: 20.01.2004, 11:22
von JUSLINE
Das betreffende Kind hat mit 6/2002 die Abschlussprüfung an der HASCH absolviert und ist seit 8/2002 berufstätig. Diese Tatsachen hat der Vater erst jetzt erfahren. Der Vater zahlt bis heute nach wie vor Alimente in Höhe von € 220,--. Muss die Mutter des Kindes den Umstand der Berufstätigkeit des Kindes dem Vater gegenüber melden, oder liegt die Informationseinholungspflicht beim Vater?


RE: Unterhalt

Verfasst: 11.02.2004, 10:04
von JUSLINE
Hier existiert meines Wissens keine Pflicht im rechtlichen Sinne zu einer Informationseinholung, aber wann wird dem Vater natürlich vorhalten können (falls er gewusst hat, dass sein Kind eine Handelsschule besucht), dass er sich nach dem voraussichtlichen Abschluss dieser Schule nach der Erwerbssituation bzw. Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes erkundigen hätte können.



mfg, Akita