Bitcoin-Vermögen-Aufteilung bei Scheidung

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
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martin29
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Bitcoin-Vermögen-Aufteilung bei Scheidung

Beitrag von martin29 » 15.05.2019, 15:45

Liebe Forums-Mitglieder!

Meine Freundin und ich sind sind seit mehr als 8 Jahren zusammen und wollen demnächst heiraten.
Vor einiger Zeit habe ich Bitcoins erworben, welche im Wert mittlererweile gestiegen sind.

Kann ich mittels Ehevertrag vereinbaren, dass bei einer ggf. stattfindenden Scheidung mein Bitcoin-Vermögen (falls der Wert weiter gestiegen ist) nicht aufgeteilt wird - sondern bei mir bleibt?

Die Frage bezieht sich sowohl auf die Bitcoins selbst - als auch auf Investitionen/Auszahlungen die durch die Bitcoins ab Heirat getätigt wurden (-> Umwandlung Bitcoin in -> Aktien, Investementfond-Anteile, Bargeld, Buchgeld,...)!

Vielen Dank für die (hoffentlich kommenden) Antworten!



martin29
Beiträge: 4
Registriert: 15.05.2019, 15:44

Re: Bitcoin-Vermögen-Aufteilung bei Scheidung

Beitrag von martin29 » 07.08.2020, 14:11

Schade dass es hier noch keine Antwort gibt :/

DorisMihokovic
Beiträge: 716
Registriert: 16.04.2007, 16:57

Re: Bitcoin-Vermögen-Aufteilung bei Scheidung

Beitrag von DorisMihokovic » 10.08.2020, 14:21

Vermögen, das Sie vor der Ehe erworben haben, wird im Scheidungsfall nicht aufgeteilt - sehr wohl, wenn die Bitcoins während der Ehe an Wert gewinnen.

MG
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Re: Bitcoin-Vermögen-Aufteilung bei Scheidung

Beitrag von MG » 10.08.2020, 16:57

Meiner Ansicht nach ist auch ein Kursgewinn der Bitcoins NICHT aufzuteilen. Es handelt sich dabei um Gewinne, die ohne Zutun der Eheleute, also rein aufgrund von Kursänderungen etc. entstanden sind.

Der Oberste Gerichtshof hat für nach § 82 Abs 1 Z 1 EheG von der Aufteilung ausgenommene Liegenschaften bereits ausgesprochen, dass während der Ehe erzielte Wertsteigerungen nicht in die Aufteilungsmasse einzubeziehen sind, wenn diese auf die allgemeine Preisentwicklung und nicht auf gemeinsame Leistungen der Ehegatten zurückzuführen sind (RIS-Justiz RS0057486 [T8 bis T10]). Wie der Antragsgegner zutreffend aufzeigt, wären auch Kursgewinne jener Aktien, die unter die Ausnahmebestimmung des § 82 Abs 1 Z 1 EheG fallen, ohne Zutun der Antragstellerin eingetreten.

mfG
RA Michael Gruner
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

alles2
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Re: Bitcoin-Vermögen-Aufteilung bei Scheidung

Beitrag von alles2 » 11.08.2020, 03:46

Sehe ich auch so. Zum Thema Vermögensaufteilung hatte ich mich hier bereits ausführlich geäußert:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=3&t=15467&p=36504#p36504

Im Wesentlichen:
Bei der Vermögensaufteilung gilt das Prinzip der Gütertrennung und nur das gemeinsame Vermögen während der ehelichen Beziehung (oder sogar bis zum Verfahren über die Vermögensaufteilung) wird gerecht aufgeteilt. Bedeutet: alles was gemeinsam benutzt und ehelich erspart wurde.
...
Auf alles, was in die Ehe mitgebracht oder während der Ehe nur für sich gekauft wurde, hat man hingegen keinen gesetzlichen Anspruch. Das gilt auch für etwaige Verlassenschaften, die an den Gatten übergehen könnten. Sachen, die mit seinem Beruf oder einem Unternehmen zusammenhängen, ebenso. Die "eigenen" Schulden eines Ehepartners betreffen den anderen auch nicht (außer die Solidarschuld/-haftung).
Daher sollte bei einem Ehevertrag vorsorglich stets eine Vermögensaufstellung vorgenommen werden, wem was gehört. Das wäre nicht nur im Fall einer Scheidung wesentlich, sondern bei Erbangelegenheiten und Exekutionen bzw. Insolvenzen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

mohanash
Beiträge: 1
Registriert: 14.09.2020, 14:53
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Re: Bitcoin-Vermögen-Aufteilung bei Scheidung

Beitrag von mohanash » 14.09.2020, 15:15

martin29 hat geschrieben:
15.05.2019, 15:45
Liebe Forums-Mitglieder!

Meine Freundin und ich sind sind seit mehr als 8 Jahren zusammen und wollen demnächst heiraten.
Vor einiger Zeit habe ich Bitcoins erworben, welche im Wert mittlererweile gestiegen sind.

Kann ich mittels Ehevertrag vereinbaren, dass bei einer ggf. stattfindenden Scheidung mein Bitcoin-Vermögen (falls der Wert weiter gestiegen ist) nicht aufgeteilt wird - sondern bei mir bleibt?

Die Frage bezieht sich sowohl auf die Bitcoins selbst - als auch auf Investitionen/Auszahlungen die durch die Bitcoins ab Heirat getätigt wurden (-> Umwandlung Bitcoin in -> Aktien, Investementfond-Anteile, Bargeld, Buchgeld,...)!

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