Berechnung Pensionsabfertigung bei schuldhaft gesch. Ehe

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Peter5656
Beiträge: 1
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Berechnung Pensionsabfertigung bei schuldhaft gesch. Ehe

Beitrag von Peter5656 » 03.05.2019, 12:20

Sachverhalt:

Schuldhaft geschieden seit 30 Jahren.
Pensionsantritt 3/2017 mit PVA Pension von 2000€, Abfertigung 144.000€
Seit 1/2018 PVA und Zusatzpension von 3000€ netto, gesamt also rund 5000€ Gesamtpension monatl.

Ex-Gattin bis 2/2018 berufstätig mit 2500€ Nettobezug. Ebenfalls Pensionsantritt 3/2018! mit 1650€ netto. Abfertigung mit 40.000€.
Keine Kinder.

Wieviel habe ich für 2017 und 2018 zu bezahlen?

Besten Dank im Voraus!



Heron
Beiträge: 385
Registriert: 31.05.2018, 14:13

Re: Berechnung Pensionsabfertigung bei schuldhaft gesch. Ehe

Beitrag von Heron » 22.05.2019, 16:19

Ich darf zu diesem Beitrag noch eine Antwort nachreichen:

Eine nach § 49 EheG geschiedene Ehe (sog. Verschuldensscheidung) führt dazu, dass der Ehegatte, der allein oder überwiegend schuldig an der Scheidung ist, dem anderen angemessen Unterhalt nach §§ 66, 67 EheG leisten muss. Nach der Judikatur werden – sofern ansonsten keine weiteren Unterhaltspflichten mehr bestehen – dem Unterhaltsberechtigten bei vorhandenem Eigeneinkommen ein Ergänzungsanspruch auf 40% des Gesamteinkommens zugesprochen. Zur rechnerischen Ermittlung wird das Einkommen des unterhaltsberechtigten und unterhaltsverpflichteten Teils zusammengezählt, daraus werden dem Unterhaltsberechtigten 40% unter Anrechnung eigener Einkünfte zugesprochen.

Für die unterhaltsrechtliche Berücksichtigung von Einmalzahlungen/Abfertigungen werden unterschiedliche Modelle angewandt (Aufteilung der Abfertigung auf die gesamte statistische Lebenserwartung; Aufteilung auf so viele Monate, wie Entgelte in der Abfertigung enthalten sind; Aufteilung dergestalt, dass sich mit bezogenem anderen Einkommen ungefähr das bisherige Einkommen des Unterhaltspflichtigen ergibt). Grundsätzlich gilt, dass der Einbezug der Abfertigung immer fallspezifisch und angemessen an Umstände und Lebensverhältnisse vorzunehmen ist.

Da sowohl bei Ihnen als auch der Ehegattin die Abfertigung/Einmalzahlung den Zweck hat, dem Arbeitnehmer eine Kontinuität des zuletzt bezogenen Verdienst zu gewährleisten, könnte das drittgenannte Modell, also die Aufteilung auf das zuletzt bezogene Monatseinkommen angewendet werden und die Abfertigung so verteilt werden, dass das vorige Einkommen erreicht wird.
Exemplarisches Beispiel: letztes Monatseinkommen vor Pensionsantritt: € 3.000,-. Nun monatliche Pension € 2.000,-, Abfertigung € 50.000. Die Abfertigung wäre demnach auf 50 Monate (50 x € 1.000,-) aufzuteilen, sodass über diese Zeit das vorher erreichte Monatseinkommen von € 3.000,- erreicht wird.

shubhupatil
Beiträge: 1
Registriert: 10.08.2019, 16:36

Re: Berechnung Pensionsabfertigung bei schuldhaft gesch. Ehe

Beitrag von shubhupatil » 10.08.2019, 16:42

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tejaswani
Beiträge: 1
Registriert: 08.07.2021, 10:34

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