unterhalt

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
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JUSLINE
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unterhalt

Beitrag von JUSLINE » 14.01.2004, 13:43

mein freund will seit langer zeit die scheidung. er lebt seit einem jahr allein in einem anderen bundesland. seine frau will v. monat zu monat mehr unterhalt. vielleicht wäre es gut, wenn er ihr von der neuen beziehung erzählt, dass sie einsieht, dass es keinen sinn mehr hat. sie will die scheidung nach wie vor nicht und will so alles hinauszögern. da er doch schon lange zeit allein lebt, ohne sie weggezogen ist, kann ich als freunding dann immer noch - obwohl es ja nicht so ist - als scheidungsgrund interprediert werden, wodurch sich ja die unterhaltszahlungen erhöhen können, oder ist die tatsache dass er schon lange allein lebt genug beweis, dass die ehe zerüttet war?



DorisMihokovic
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RE: unterhalt

Beitrag von DorisMihokovic » 14.01.2004, 15:47

Es waere m. E. aeusserst unklug, die Noch-Ehefrau ueber die Freundin zu informieren. Dies koennte nicht nur die Unterhaltsansprueche der Frau erhoehen sondern auch zu einer erheblichen Verzoegerung der Scheidung fuehren.

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JUSLINE
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RE: unterhalt

Beitrag von JUSLINE » 14.01.2004, 19:30

ich habe mir eigentlich eine rechtliche antwort erwartet, kann eine neue beziehung die unterhaltsverpflichtung erhöhen, wenn die ehe beweisbar vorher schon seit einem jahr getrennt verlaufen ist, bzw. zerrüttet war?


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JUSLINE
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RE: unterhalt

Beitrag von JUSLINE » 14.01.2004, 19:52

außerdem bedeutet das, dass man - wenn es ganz schlecht hergeht - 6 jahre keine neue beziehung führen darf, oder?


DorisMihokovic
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RE: unterhalt

Beitrag von DorisMihokovic » 14.01.2004, 20:35

Meine Antwort war durchaus im rechtlichen Sinn gemeint, denn es ist nicht voraussehbar, ob der Richter die Sachlage genauso sieht oder der Argumentation der Ehefrau folgt (Grundsatz der freien Beweiswuerdigung), die wenn sie sich nicht scheiden lassen will, sicher die Auffassung, dass die Ehe bereits zerruettet war, bestreiten wird. Dies umsomehr als sie damit die Scheidung verzoegern kann und im Falle einer Scheidung nach 3 oder spaetestens 6 Jahren bzgl. Unterhaltsanspruechen auf jeden Fall besser abschneidet. Bis zur Scheidung muesste auf jeden Fall weiterhin Unterhalt geleistet werden und zwar i. d. R. im Ausmass wie bei aufrechter Ehe.



Jedenfalls sollten Sie bzw. Ihr Freund, ehe Sie/er einen derartig gravierenden Schritt setz(t)en, auf jeden Fall mit einem kompetenten Scheidungsanwalt sprechen und mit ihm gemeinsam eine Strategie fuer die weitere Vorgehensweise entwerfen. Die Kosten fuer den RA (oft ist die erste Konsulation sogar gratis) stehen in keinem Verhaeltnis zu einem moeglichen finanziellen Schaden aufgrund eines falschen Schritts. [Glauben Sie mir, ich habe vor einigen Jahren einen fast identisch gelagerten Fall "hautnah" miterlebt, wo der Ehemann ebenfalls der Auffassung war, dass die Ehe bereits nachweislich zerruettet war, BEVOR er eine aussereheliche Beziehung begonnen hatte. Er hat diese zwar seiner Frau gegenueber nicht "gebeichtet", jedoch ist sie ihm zufaellig dahintergekommen. Dies kam ihm sehr teuer zu stehen.]



Im Uebrigen koennte der Auszug aus der Ehewohnung u. U. als boeswilliges Verlassen Ihres Freundes ausgelegt werden, wenn er nicht triftige Gruende (z. B. Beruf) angeben kann.




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