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Kindesvater hat noch nie gezahlt! Wovon soll mein Kind leben?

Verfasst: 01.05.2019, 16:39
von Marianne3
Ich bin ca. 12! Jahre lang finanziell alleine für mein Kind aufgekommen!
Es gab bei unserer Scheidung keinen Vergleich, keine Obsorgeregelung und keine Alimente Kind! Auch wurde sein Einkommen vom Scheidungsgericht nicht überprüft!
Lt. Scheidungsurteil ist er schuldig wegen Unterhaltsverletzung! und Aggression. Damals war sein Einkommen mindestens doppelt soviel wie meines.

Ca. 1 Jahr (2010!) nach der Scheidung bekam ich von einem anderen Gericht einen Vergleich für das Kind - 3-mal zahlte er, dann nicht mehr. Seit der Scheidung kämpfe ich um einen Unterhalt für meinen Sohn.

Vor 2! Jahren endlich! bekam mein Sohn einen Unterhaltsvorschuss; es wurde jedoch nur 1? Jahr rückwirkend nachgezahlt, obwohl es einen Vergleich für das Kind seit 2010 gibt.
Letzten Sommer jedoch wurde dieser Vorschuss auf 60! Euro im Monat herabgesetzt, für einen 14-jährigen!

Ich legte dagegen fristgerecht ein Rechtsmittel ein. Leider ist das Jugendamt meinem Rechtsmittel nicht! fristgerecht beigetreten! Somit wurde mein Rechtsmittel zurückgewiesen!

Von 60 Euro kann kein Mensch in Österreich leben. Und vermutlich im Ausland auch nicht.

Vorgestern bekam ich ein Schreiben vom OLG Referat Unterhaltsvorschüsse, ich hätte letztes Jahr melden müssen, dass das Einkommen meines Ex-Gatten sich geändert hat?!
Wie soll ich wissen, was und wieviel Einkommen er hat? Wir sind seit 2009! geschieden. Nun soll ich, obwohl mein Sohn nur 60 Euro im Monat bekommt, 360 Euro zahlen?!
Was ist das für ein Schreiben? Was ist das für eine Justiz?

Warum wurde bei der Scheidung nichts gemacht? Warum muss der Kindesvater für sein Kind NIE zahlen?! Warum wurde damals sein Einkommen nicht überprüft? Warum gab es bei der Scheidung keinen Vergleich, etc.?
Was für ein Rechtsstaat ist das?

Ich muss als behinderte (bin von Geburt an bds. hörbehindert 70% und trage 2 Hörgeräte) Alleinerzieherin für alles alleine aufkommen!

Ich bin verzweifelt? Seit 2009 kämpfe ich um einen Kindesunterhalt.
Ich laufe gegen eine Wand!

Re: Kindesvater hat noch nie gezahlt! Wovon soll mein Kind leben?

Verfasst: 03.05.2019, 18:42
von Heron
Zum Ehegattenunterhalt: Die Ehe wurde offenbar im streitigen Verfahren geschieden. Dabei erfolgt weder eine Obsorgeregelung noch eine Festlegung von Alimentationen, sondern es wird lediglich die Ehe durch Urteil geschieden (ev. mit Verschuldensausspruch). Die Aufteilung von Vermögen, Regelungen über Unterhalt, Obsorge, etc. sind gesondert in eigenen Verfahren zu treffen. Traf das Scheidungsverschulden überwiegend oder alleinig den Ehegatten, können Sie unterhaltsberechtigt sein; darüber hinaus gibt es in bestimmten Fällen Anspruch auf Billigkeitsunterhalt. Ein Vergleich zum Zeitpunkt der Scheidung ist im genannten Fall nicht notwendig. Zur Durchsetzung eines allfälligen Anspruchs wenden Sie sich am besten an Frauen- oder Familienberatungsstellen, Bezirksgericht oder Anwalt (nähere Informationen zur kostenlosen ersten anwaltlichen Auskunft finden Sie auf der Website der der Rechtsanwaltskammer Ihres Bundeslandes).

Zum Kindesunterhalt: Als obsorgeberechtigter Elternteil können Sie die Kinder- und Jugendhilfe („Jugendamt“) zum Vertreter in Unterhaltsangelegenheiten bestellen. Das Jugendamt stellt dann die notwendigen Anträge. Das nunmehr erhaltene Schreiben sollten Sie fachkundig prüfen lassen, wenn Sie nicht wissen, wie Sie vorgehen sollen.

Die gröbliche Verletzung der Unterhaltspflicht ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Straftatbestand (§198 StGB) und mit Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. Verletzt der Kindesvater beharrlich seine Unterhaltspflicht, wird der Sachverhalt von den Jugendämtern in der Regel den Strafverfolgungsbehörden zur Kenntnis gebracht.

Sollten Sie der Meinung sein, dass das Jugendamt als Verwaltungsbehörde in der Vergangenheit Fehler gemacht hat, wenden Sie sich am besten an Volksanwaltschaft (https://volksanwaltschaft.gv.at/hilfest ... -behoerden) oder, falls vorhanden, an den Landesvolksanwalt.