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Bemessungsgrundlage Unterhalt - Abzugsposten

Verfasst: 10.01.2004, 15:51
von JUSLINE
Der Bemmesungsgrundlage für den Unterhalt wird ja das gesamte Netoeinkommen des Jahres zugrunde gelegt.

(inklusive Sonderzahlungen und Zulagen exklusive Aufwandsersatz)



Betriebsratsumlage und Gewerkschaftsbeitrag mindern die emessungsgrundlage nicht.



Ich zahle Beiträge zu einer Pensionskasse. Diese Beiträge sind keine freiwillige Weiterversicherung sondern Pflichtbeiträge die durch Mitgliedschaft zu einer Kammer entstehen. Trotzdem wird der Abzug von diesen Pensionsbeiträgen und der Kammerumlage von der Bemessungsgrundlage nicht zugestimmt.



Kennt jemand diesbezüglich Literatur bzw. Entscheidungen zum Nachlesen ???



Danke im Voraus !


RE: Bemessungsgrundlage Unterhalt - Abzugsposten

Verfasst: 11.01.2004, 09:06
von DorisMihokovic
Schauen Sie einmal auf die Seite http://www.tews.at/untkind/ubemess.htm

Bezueglich der Abzugsfaehigkeit der BR-Umlage http://www.tews.at/untfrau/betriebsratsumlage.htm




RE: Bemessungsgrundlage Unterhalt - Abzugsposten

Verfasst: 12.01.2004, 14:26
von JUSLINE
Danke für die Antwort - und die Link's.



Auf dieser Seite habe ich auch die meisten Informationen gefunden (eben auch wie unterschiedlich mit der BR-Umlage umgegangen wird - und ich sie daher im Zweifel nicht von der Bemessungsgrundlage abziehen werde)



Über Beiträge zu Pensionskassen wird auf den Seiten des Herrn Dr. Tews nur über freiwillige informiert. Mir ist bewußt, daß ein unselbständiger im Normalfall (anders als in meinem Fall) die Beiträge zur Berufskammer und die Beiträge zur Pensionsversicherung über die Gehaltsverrechnung abgezogen bekommt. Daher auch die Frage, ob es irgendwo eine Entscheidung bzw. einen Kommentar zu verpflichtenden Beiträgen gibt.



Danke vielmals für die Info

lg

flow