Bemessungsgrundlage Unterhalt - Abzugsposten
Verfasst: 10.01.2004, 15:51
Der Bemmesungsgrundlage für den Unterhalt wird ja das gesamte Netoeinkommen des Jahres zugrunde gelegt.
(inklusive Sonderzahlungen und Zulagen exklusive Aufwandsersatz)
Betriebsratsumlage und Gewerkschaftsbeitrag mindern die emessungsgrundlage nicht.
Ich zahle Beiträge zu einer Pensionskasse. Diese Beiträge sind keine freiwillige Weiterversicherung sondern Pflichtbeiträge die durch Mitgliedschaft zu einer Kammer entstehen. Trotzdem wird der Abzug von diesen Pensionsbeiträgen und der Kammerumlage von der Bemessungsgrundlage nicht zugestimmt.
Kennt jemand diesbezüglich Literatur bzw. Entscheidungen zum Nachlesen ???
Danke im Voraus !
(inklusive Sonderzahlungen und Zulagen exklusive Aufwandsersatz)
Betriebsratsumlage und Gewerkschaftsbeitrag mindern die emessungsgrundlage nicht.
Ich zahle Beiträge zu einer Pensionskasse. Diese Beiträge sind keine freiwillige Weiterversicherung sondern Pflichtbeiträge die durch Mitgliedschaft zu einer Kammer entstehen. Trotzdem wird der Abzug von diesen Pensionsbeiträgen und der Kammerumlage von der Bemessungsgrundlage nicht zugestimmt.
Kennt jemand diesbezüglich Literatur bzw. Entscheidungen zum Nachlesen ???
Danke im Voraus !