Unterhaltszahlung
Unterhaltszahlung
Meine Tochter aus 1.Ehe (77 geb.)hat wegen Wiederholung bzw. Schulwechsel erst mit 21 matura gemacht; dann 2 jahre Medizinstudium / abgebrochen; seit 2 1/2 Jahren Soz.Akademie (4-jährig); bis zu welchem Alter besteht Unterhaltszahlungspflicht bzw. kann man das abgebrochene Studium abrechnen ?? mfg.herzl.Dank
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RE: Unterhaltszahlung
Wenn Ihre Tochter ihr derzeitiges Studium einigermassen zuegig absolviert, so muessen Sie bis zur Selbsterhaltungsfaehigkeit Ihrer Tochter weiterhin Alimente leisten.
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RE: Unterhaltszahlung - Ergaenzung
Rechtliche Details koennen Sie nachlesen unter http://www.tews.at/untkind/studium.htm
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