Ehemann zahlt Ausgaben nicht

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
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mrs.mona.nis
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Ehemann zahlt Ausgaben nicht

Beitrag von mrs.mona.nis » 01.04.2019, 09:33

Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage: bisher war es so, dass die letzten zwei Jahre sämtliche Ausgaben über mich laufen und ich meinem Mann am Ende des Monats eine Auflistung der Ausgaben gebe und er mir den Betrag dann überweist. Für Januar hat er mir 300 € weniger und für Februar und März gar nichts gegeben. Zusätzlich habe ich ihm 1000 € geborgt. Wir haben große Eheprobleme und eine Scheidung steht schon seit einiger Zeit im Raum. Ich bin seit Januar berufstätig, verdiene aber nur die Hälfte davon, was er verdient.

Kann ich das Geld irgendwie einklagen oder kann ich mir den ausständigen Betrag in die Haare schmieren? Mein Mann arbeitet bei der UNO (kein Diplomat) - könnte sein Gehalt gepfändet werden falls er sich weigert die Ausgaben oder gar den Kindesunterhalt zu zahlen?

Vielen Dank für eure Zeit und Mühe.

Mona



Heron
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Re: Ehemann zahlt Ausgaben nicht

Beitrag von Heron » 03.04.2019, 18:28

Ja, Ehegattenunterhalt ist klagbar. Schauen Sie sich die Parallelbeiträge im Forum an, in denen die Berechnung des Unterhaltsanspruch bzw. Ergänzungsanspruch des schlechter verdienenden Ehegatten bei aufrechter Ehe ausgeführt wird. Pro unterhaltsberechtigtem Kind vermindert sich der Prozentsatz (im gegebenen Fall wahrscheinlich 40%) um 4 Prozentpunkte.

Nicht leitende Mitarbeiter der UN genießen nur funktionelle Immunität ( für in Bezug mit Ihrer dienstlichen Tätigkeit stehende Handlungen); einer gerichtlichen Entscheidung zur Unterhaltsleistung stünde diese funktionelle Immunität nicht entgegen. Auch sehe ich keine Hindernisse für eine Fahrnisexekution, Liegenschaftsexekution oder Forderungsexekution gegenüber Banken (bei vorhandenem Sparguthaben, Kontoguthaben, etc.). Einzig eine Gehaltsexekution dürfte lt. Amtssitzabkommen nur mit Zustimmung des Generaldirektors des Amtes der Vereinten Nationen in Wien möglich sein, weil bei einer Gehaltsexekution die UN als Drittschuldner von einem österreichischen Gericht zu einer Drittschuldneräußerung und zur Zahlung der Beiträge zu verpflichten wären, was an sich der Unverletzlichkeit internationaler Organisationen widerspricht.

mrs.mona.nis
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Re: Ehemann zahlt Ausgaben nicht

Beitrag von mrs.mona.nis » 12.04.2019, 14:51

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Heißt das, ihm könnte durchaus eine Gefängnisstrafe drohen, wenn er sich weigert den Betrag oder Alimente zu zahlen? Er hat leider kein Auto und seine Ersparnisse hat er schon weggeschafft.

Dann gäbe es noch ein weiteres Problem: mein Mann hat ein Betretungsverbot bekommen, das letzten Samstag ausgelaufen ist. Ich habe keine Einstweilige Verfügung gemacht, weil er mir gesagt hat, dass er nicht mehr zurückkommt (er hat sich schon eine Wohnung gemietet und seine Sachen geholt) und sich scheiden lassen will. Ich wollte heute den Wohnungsschlüssel vom Kommissariat abholen, der ihm zuvor abgenommen wurde. Sie haben ihn angerufen und jetzt will er den Schlüssel doch am Montag oder Dienstag holen kommen :shock: . Er würde gerne ungehindert bei mir ein- und ausgehen, aber die Trennung bleibt aufrecht. Ich möchte das auf keinen Fall - der Polizeijurist meinte, dass ich den Schlüssel erst bei einer Scheidung wiederbekommen könnte :( .

Bitte, gibt es da nicht eine Möglichkeit, dass ich den Schlüssel bekomme? Es ist eine Genossenschaftswohnung, die Wohnung läuft nur auf meinen Namen, es ist ein Sicherheitsschloss und ich muss der Genossenschaft alle Schlüssel zurückgeben, sonst wird das Schloss getauscht und das kostet 600 €. Abgesehen davon möchte ich mich zu Hause sicher fühlen und nicht ständig fürchten, dass er auf einmal da steht. Bleibt nur die Einstweilige Verfügung? Und was, wenn die nicht durchgeht? Ich bin total verzweifelt. Bitte helft mir!

Und noch eine Frage: darf ich den Zutritt von Begleitpersonen meines Mannes in die eheliche Wohnung verweigern? Oder darf er mitbringen, wen er will - vor allem, wenn ich anwesend bin?

Vielen lieben Dank

Heron
Beiträge: 385
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Re: Ehemann zahlt Ausgaben nicht

Beitrag von Heron » 14.04.2019, 18:51

Zur Unterhaltsthematik: Richtig, eine vorsätzliche gröbliche Verletzung der Unterhaltspflicht kann ein nach § 198 StGB strafbares Verhalten darstellen.

Offenbar wurde von der Polizei ein Betretungsverbot nach § 38a SPG ausgesprochen, aber nachfolgend keine einstweilige Verfügung nach § 382b EO beantragt. Diese würde bewirken, dass der Wohnungsschlüssel des Gegners der gefährdeten Partei (also der Schlüssel des Ehegatten) bei Gericht hinterlegt wird. Sie können als Alleinmieterin grundsätzlich den Schlüssel von anderen Personen, denen dieser geliehen wurde, zurückverlangen und diesen Anspruch auch rechtlich durchsetzen. Im konkreten Fall könnte bei Forderung auf Rückgabe des Schlüssels oder auch bei einem Austausch des Schlosses ein Aussperren aus der bisherigen gemeinsamen Ehewohnung argumentiert werden und dies als eheliche Pflichtverletzung in einem Scheidungsverfahren vorgeworfen werden. In bestimmten Fällen kann ein Aussperren aber auch zulässig sein, insbesondere wenn Ihnen ein weiteres Zusammentreffen und Zusammenleben unzumutbar wäre. Vom Aspekt der Verfahrensdauer her dürfte eine einstweilige Verfügung, wenn Sie bewilligt wird, wesentlich rascher Abhilfe schaffen. Für einen allfälligen Schlüsselverlust ist der Ehegatte natürlich haftbar.

Sie sollten sich unbedingt rechtlich beraten lassen. Neben den Bezirksgerichten bieten auch Frauen- und Familienberatungsstellen eine kostenlose Rechtsberatung an.

mrs.mona.nis
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Re: Ehemann zahlt Ausgaben nicht

Beitrag von mrs.mona.nis » 15.04.2019, 18:10

Vielen herzlichen Dank noch einmal für die tolle Auskunft!

bergfan
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Re: Ehemann zahlt Ausgaben nicht

Beitrag von bergfan » 26.04.2019, 14:56

Ich würde zu einem guten Rechtsanwalt gehen.
Das eigentlich sofort.

Da in Österreich, kann Ihrem Mann auch eine Schuldscheidung drohen. Einerseits durch die häusliche Gewalt (falls vorhanden - denke aber schon bei einem Betretungsverbot) und das er sich jetzt eine eigene Wohnung genommen hat (mutwilliges Verlassen).

Das heisst, dass er Ihnen dann das ganze Leben lang Unterhalt zahlen muss (sofern Sie nicht wieder heiraten). Es steht Ihnen dann 40% vom gemeinsamen Gehalt zu (abzgl. Kinder).

Ich weiss ja nicht ob Sie das wollen. Aber falls ja - dann würde ich schnellstens mit einem/einer RA eine Besprechung vereinbaren und bis dahin nichts unternehmen.

Es gibt einige gute RA die die Erstberatung gratis anbieten.

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