Auflösung der gemeinsamen Eigentumswohnung
Verfasst: 27.03.2019, 22:40
Hallo,
meine Lebensgefährtin und ich (unverheiratet) stehen kurz davor unsere Beziehung zu beenden.
Wir haben uns im Jahr 2016 eine Eigentumswohnung über einen gemeinsamen Kredit angeschafft. Ich lebe seit Jänner dieses Jahres aufgrund eines Beziehungskonfliktes nicht in der gemeinsamen Wohnung. Jeder von uns zahlt aber weiterhin die Hälfte der Wohnkosten d.h. Kreditrate, BK, Strom, Wasser, etc.
Grundsätzlich bevorzuge ich einen gemeinsamen Verkauf der Wohnung.
Die Wohnung hat heute einen höheren Wert als vor ca. 3 Jahren.
Sie möchte aber die Wohnung + Restkredit übernehmen aber meinen 50%tigen Anteil (vom aktuellen Verkaufswert minus dem aktuell offenen Kreditbetrag) nicht wirklich bezahlen. Sie meint, dass die Kreditrate die ich monatlich seit 2016 bezahlt habe, so zu behandeln ist, als ob ich in eine Mietwohnung wohne und eine Miete bezahle. Die Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Eintragungsgebühr, etc.) haben wir damals von unseren Eigenmitteln bezahlt und sie meint auch, dass man diese Kosten nicht mehr mitzurechnen sind. Das kann ja so nicht funktionieren oder?
Was passiert wenn wir uns nicht einigen sollten?
1.) Kommt in diesem Fall nur eine Teilungsklage in Frage?
Wenn ja, wer erhebt die Teilungsklage, die Lebensgefährtin oder ich?
Wenn ich die Teilungsklage erhebe, was würde mir das alles Kosten bzw. wer/wo kann eine Kostenschätzung gemacht werden? Beim Gericht oder beim Anwalt oder gibt es da eine andere Stelle?
2.) Was passiert bei einer Teilungsklage?
Wird das Gericht die Wohnung versteigern lassen?
Wie lange kann so ein Verfahren dauern?
Wer trägt die Kosten für das Verfahren, derjenige der klagt oder derjenige der beklagt wird oder beide jeweils zur Hälfte?
Bin euch für jede hilfreiche Antwort dankbar.
Grüße, Samuel
meine Lebensgefährtin und ich (unverheiratet) stehen kurz davor unsere Beziehung zu beenden.
Wir haben uns im Jahr 2016 eine Eigentumswohnung über einen gemeinsamen Kredit angeschafft. Ich lebe seit Jänner dieses Jahres aufgrund eines Beziehungskonfliktes nicht in der gemeinsamen Wohnung. Jeder von uns zahlt aber weiterhin die Hälfte der Wohnkosten d.h. Kreditrate, BK, Strom, Wasser, etc.
Grundsätzlich bevorzuge ich einen gemeinsamen Verkauf der Wohnung.
Die Wohnung hat heute einen höheren Wert als vor ca. 3 Jahren.
Sie möchte aber die Wohnung + Restkredit übernehmen aber meinen 50%tigen Anteil (vom aktuellen Verkaufswert minus dem aktuell offenen Kreditbetrag) nicht wirklich bezahlen. Sie meint, dass die Kreditrate die ich monatlich seit 2016 bezahlt habe, so zu behandeln ist, als ob ich in eine Mietwohnung wohne und eine Miete bezahle. Die Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Eintragungsgebühr, etc.) haben wir damals von unseren Eigenmitteln bezahlt und sie meint auch, dass man diese Kosten nicht mehr mitzurechnen sind. Das kann ja so nicht funktionieren oder?
Was passiert wenn wir uns nicht einigen sollten?
1.) Kommt in diesem Fall nur eine Teilungsklage in Frage?
Wenn ja, wer erhebt die Teilungsklage, die Lebensgefährtin oder ich?
Wenn ich die Teilungsklage erhebe, was würde mir das alles Kosten bzw. wer/wo kann eine Kostenschätzung gemacht werden? Beim Gericht oder beim Anwalt oder gibt es da eine andere Stelle?
2.) Was passiert bei einer Teilungsklage?
Wird das Gericht die Wohnung versteigern lassen?
Wie lange kann so ein Verfahren dauern?
Wer trägt die Kosten für das Verfahren, derjenige der klagt oder derjenige der beklagt wird oder beide jeweils zur Hälfte?
Bin euch für jede hilfreiche Antwort dankbar.
Grüße, Samuel