Hausanteil bei Scheidung
Verfasst: 29.12.2003, 00:20
30 Jahre sind wir verheiratet, vor 20 Jahren Haus gebaut, nun schuldenfrei - ich stehe als alleiniger Besitzer im Grundbuch, meine Frau hat ~ 400.000 ATS dazu eingebracht (Erbvorschuss ihrer Eltern).
Nun hat sie ein paar Millionen ATS geerbt - und der Teufel ist los. Ich war 30 Jahre der falsche Mann (Bilderbuchehe, 3 erwachsene Kinder), sie ist vor zwei Monaten AUSGEZOGEN, hat ein Haus gemietet und hat vor (Gott behüte, ich liebe meine Frau ... Wechseljahre und Hormontabletten und Geld zu Kopf gestiegen) sich scheiden zu lassen. Ich würde einer Scheidung nie einwilligen, habe sie gerne, aber wenn sie so weiter"spinnt", bleibt wohl nichts anderes übrig.
Wie steht es mit der Schuldfrage - schliesslich ist sie ausgezogen. Sie will wohl auf Zerrüttung hinaus, was nicht recht klappen dürfte. Ich habe ihr alles zuliebe getan, je mehr, umso abweisender wurde sie.
Derzeit gebe ich ihr von meiner Pension (1200 Euro netto) 30%, was steht ihr im Scheidungsfalle zu (Alter > 50, wir hatten vor 30 Jahren vereinbart, dass ich alleine verdiene und sie nur Hausfrau ist, nun sind die Kinder gross). Bislang habe ich sämtliche Kosten (auch für ihre kostspieligen Hobbies) aus Gehalt, respekt. in den letzten Jahren aus meinem Erbe bestritten.
Sie behauptet, 50% vom Haus (fiktiver Wert mal mit 4 Mill. ATS angesetzt) gehören ihr, respektive muss ich ihr im Scheidungsfalle auszahlen, dazu die Hälfte vom Inventar.
Auto (Viertelmillion Schilling) habe ich ihr gleichfalls aus meinem Erbe zwecks mobiler Freiheit gekauft.
Selbstmitleid on: ich bin der grösste verliebte Trottel in diesem Universum! Hatte 30 Jahre eine hübsche, tolle Frau, die nun voll durchgeknallt ist, pünktlich zu meinem Pensionsbeginn. 30 Jahre war immer Geld da (sie hat im Nachhinein keinerlei Verständnis, dass man dieses auch verdienen muss).
Lieber Gott, lass sie wieder normal werden! Ich mag sie!
Auch wenn sie mir derzeit das Leben zur Hölle macht.
Also: was steht ihr im Scheidungsfalle zu - von Haus, Inhalt, Auto, Pension. Wie werden Werte angesetzt (Neuwert oder Zeitwert, Schätzwert?)
Nun hat sie ein paar Millionen ATS geerbt - und der Teufel ist los. Ich war 30 Jahre der falsche Mann (Bilderbuchehe, 3 erwachsene Kinder), sie ist vor zwei Monaten AUSGEZOGEN, hat ein Haus gemietet und hat vor (Gott behüte, ich liebe meine Frau ... Wechseljahre und Hormontabletten und Geld zu Kopf gestiegen) sich scheiden zu lassen. Ich würde einer Scheidung nie einwilligen, habe sie gerne, aber wenn sie so weiter"spinnt", bleibt wohl nichts anderes übrig.
Wie steht es mit der Schuldfrage - schliesslich ist sie ausgezogen. Sie will wohl auf Zerrüttung hinaus, was nicht recht klappen dürfte. Ich habe ihr alles zuliebe getan, je mehr, umso abweisender wurde sie.
Derzeit gebe ich ihr von meiner Pension (1200 Euro netto) 30%, was steht ihr im Scheidungsfalle zu (Alter > 50, wir hatten vor 30 Jahren vereinbart, dass ich alleine verdiene und sie nur Hausfrau ist, nun sind die Kinder gross). Bislang habe ich sämtliche Kosten (auch für ihre kostspieligen Hobbies) aus Gehalt, respekt. in den letzten Jahren aus meinem Erbe bestritten.
Sie behauptet, 50% vom Haus (fiktiver Wert mal mit 4 Mill. ATS angesetzt) gehören ihr, respektive muss ich ihr im Scheidungsfalle auszahlen, dazu die Hälfte vom Inventar.
Auto (Viertelmillion Schilling) habe ich ihr gleichfalls aus meinem Erbe zwecks mobiler Freiheit gekauft.
Selbstmitleid on: ich bin der grösste verliebte Trottel in diesem Universum! Hatte 30 Jahre eine hübsche, tolle Frau, die nun voll durchgeknallt ist, pünktlich zu meinem Pensionsbeginn. 30 Jahre war immer Geld da (sie hat im Nachhinein keinerlei Verständnis, dass man dieses auch verdienen muss).
Lieber Gott, lass sie wieder normal werden! Ich mag sie!
Auch wenn sie mir derzeit das Leben zur Hölle macht.
Also: was steht ihr im Scheidungsfalle zu - von Haus, Inhalt, Auto, Pension. Wie werden Werte angesetzt (Neuwert oder Zeitwert, Schätzwert?)