Herabsetzung Unterhalt bei Lehre Kind

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PeterST
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Herabsetzung Unterhalt bei Lehre Kind

Beitrag von PeterST » 19.03.2019, 12:47

Sg. Damen und Herren,

zahlt sich ein Herabsetzungsantrag des Unterhalts überhaupt aus? Mein Kind hat eine Schlosserlehre begonnen und verdient damit im ersten Lehrjahr ~630,- Euro. Würde eine Herabsetzung ~ 20-50,- Euro bedeuten, oder reden wir von >100,- Euro? Wie wirkt sich das Einkommen aus der Lehre aus? Ich zahle f. meinen Jungen (insg. 2 Kinder) Euro 520,-. (Zweites Kind deto, aber geht noch zur Schule).

Vielen Dank für entsprechende Hilfestellung....



Heron
Beiträge: 385
Registriert: 31.05.2018, 14:13

Re: Herabsetzung Unterhalt bei Lehre Kind

Beitrag von Heron » 19.03.2019, 16:37

Zur näherungsweisen Berechnung nutzen Sie am besten einen Unterhaltsrechner: http://www.jugendwohlfahrt.at/unterhaltsrechner.php

Eine Lehrlingsentschädigung wird als Eigeneinkommen des Unterhaltsberechtigten gesehen (ausgenommen Bestandteile, mit denen tatsächliche Aufwendungen (zB Arbeitskleidung etc.) ersetzt werden). Eigeneinkommen wird auf den Unterhaltsbedarf angerechnet. In Ihrem Fall dürfte sich daher die zu erbringende Geldunterhaltsleistung sehr deutlich verringern.

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