Ich wurde im Sept. 1999 einvernehmlich geschieden und seit Aug. 2000 wieder (sehr glücklich) verheiratet. Meine Ex-Frau bestand im Scheidungsvertrag, den ich wohl etwas voreilig unterschrieben habe, auf Unterhaltszahlungen nach dem anscheinend üblichen Satz von 33% - 4% für jede weitere volle Unterhaltsverpflichtung. Da ich derzeit noch für zwei weitere meiner Kinder Unterhalt zahle und auch für die Unterbringung meiner Mutter in einem Pflegeheim einen Beitrag leisten muss, zahle ich derzeit "nur" 25%. Nun wünschen sich meine Frau und ich ein Kind. Meine Ex-Frau bestand jedoch im Scheidungsvertrag auf der Klausel, dass ihr Unterhalt auf keinen Fall (also auch dann nicht, wenn jetzt eine weitere Unterhaltsverpflichtung für ein weiteres Kind auf mich zukäme) unter 25% sinken dürfte. Verstößt diese Klausel nicht gegen die guten Sitten und wäre daher anfechtbar?
Unterhalt an geschiedene Ex-Gattin
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