Unterhalt bei Selbständiger die nur Teilzeit arbeiten will
Verfasst: 11.03.2019, 18:01
Sehr geehrte Jurist/innen!
Das Fallbeispiel ist folgendermaßen: Die Frau war rund 20 Jahre verheiratet, hat nun zwei erwachsene Kinder, die beide ausreichend verdienen und sich seit Jahren selbst erhalten (Kinder knapp über 20 Jahre alt). Sie wollte Teilzeit arbeiten, obwohl die Großeltern nachmittags die Kinder betreut haben. Sie hat sich dann vor ein paar Jahren selbständig gemacht und als Kleinverdiener-Selbständige geschaut, dass sie nicht über die Höchstverdienstgrenze mit dem "offiziellen" Einkommen kommt. Dazu arbeitet sie kaum 20 Stunden in der Woche. Jetzt will der Mann die Scheidung, sie fordert hohen Unterhalt und Abschlagszahlungen. Sie wirft ihm eine außereheliche Beziehung vor, er ihr Lieblosigkeit, Kontrollsucht, Kaufsucht, Sexuelle Verweigerung vor. Sie hat ihr Einkommen nicht aufs gemeinsame Konto eingezahlt (zw. 1200 u 1400 Euro für die höchstens 20 Stunden. Er alle Kosten vom gemeinsamen Konto bezahlt. Er hat zuletzt 2700 Euro verdient für 40 Wochenstunden, sie hat auch fleissig von seinem Konto abgehoben (monatlich zw 600 u 1000 Euro), ohne aber ihr Einkommen auf dieses gemeinsame Konto einzuzahlen.
Derzeit wird noch versucht eine einvernehmliche Lösung zu finden. Aber die Forderungen sind an die 100.000 Euro, er bekommt aber keinen Kredit, weil kein Eigentum.
Ad zumutbares Einkommen:
Wie wird das gewertet - sie hat keine Kinderbetreuungspflichten mehr, kann jederzeit von 20 Stunden auf 40 Stunden aufstocken, weil sie selbständig ist und bis jetzt immer mehr Kunden-Anfragen hat, als sie angenommen hat. Sie verlangt jetzt Unterhalt, damit sie den Lebensstandard erhalten kann, weil sie jetzt 750 Euro Miete zahlen muss, was mit ihrem Teilzeitverdienst natürlich eine hohe Miete ist. Eine kleinere, billigere Wohnung wollte sie nicht und sie könnte dazu viel mehr verdienen, wenn sie mehr arbeitet. Zuvor haben die beiden in seinem Elternhaus gelebt und nur Betriebskosten bezahlt und Sanierungen durchgeführt, allerdings schon vor rund 20 Jahren saniert u investiert. Sie haben kein Vermögen aufgebaut, kein gemeinsames Eigentum/Eigenheim. Zuvor haben die drei (plus erwachsenem Sohn, auf gemeinsam 75 m2 gewohnt, sie wohnt jetzt auf Topsaniert 65 m2, weil sie ihren Standard aufrechterhalten will. (der vorher weniger war, weil sie nicht alleine 65 m2 hatte...)
Kann sowas durchgehen oder wird einberechnet dass sie jetzt ja leicht mehr arbeiten kann?
Wie genau kann/wird bei Selbständigen das Einkommen berechnet.
Sie behauptet sie hat die Kindererziehung und Haushalt alleine gemacht, während er meint, er habe die Kinder viel alleine betreut (oft an den Wochenenden und regelmässig nach der Arbeit) rund 40 % der Haushaltstätigkeiten selbst gemacht (Abwasch, Staubsaugen, Einkauf, Reparaturen, Technische Arbeiten) und dazu waren am Nachmittag die Großeltern mit den Kindern. In den vergangenen 5 Jahren waren die Kinder selbständig und an den freien Tagen nahm sie frei und hatte auch eine Haushaltshilfe die die Arbeit machte, während sie Kaffee trinken gegangen ist. Wird da sein Beitrag zum Haushalt, trotz Vollzeittätigkeit nicht angerechnet?
Wie ist es bei der Schuldfrage?
Beide werfen einander etwas vor, sie sieht aber ihre Schuld nicht ein und meint, er ist aus der Ehe plötzlich ausgebrochen, was er anders sieht, weil er immer Gespräche gesucht hat und nur nachgegeben hat, um der Kinder willen, solange sie noch kleiner waren. Langjährige Differenzen zb. wegen Geld, Kindererziehung, Freizeit, viel Streit, nichts mehr zu sagen etc. sind seine Scheidungsgründe, sie behauptet alles war harmonisch.
Also sie will nur auf eine einvernehmliche Scheidung einsteigen, wenn er ihr eine sehr hohe Abschlagszahlung leistet, sie droht, dass er ja der alleinige Schuldige ist, was er nicht so sieht.
Was für Möglichkeiten hat er bei strittiger oder einvernehmlicher Scheidung noch eine Lösung zu finden?
Danke!
Das Fallbeispiel ist folgendermaßen: Die Frau war rund 20 Jahre verheiratet, hat nun zwei erwachsene Kinder, die beide ausreichend verdienen und sich seit Jahren selbst erhalten (Kinder knapp über 20 Jahre alt). Sie wollte Teilzeit arbeiten, obwohl die Großeltern nachmittags die Kinder betreut haben. Sie hat sich dann vor ein paar Jahren selbständig gemacht und als Kleinverdiener-Selbständige geschaut, dass sie nicht über die Höchstverdienstgrenze mit dem "offiziellen" Einkommen kommt. Dazu arbeitet sie kaum 20 Stunden in der Woche. Jetzt will der Mann die Scheidung, sie fordert hohen Unterhalt und Abschlagszahlungen. Sie wirft ihm eine außereheliche Beziehung vor, er ihr Lieblosigkeit, Kontrollsucht, Kaufsucht, Sexuelle Verweigerung vor. Sie hat ihr Einkommen nicht aufs gemeinsame Konto eingezahlt (zw. 1200 u 1400 Euro für die höchstens 20 Stunden. Er alle Kosten vom gemeinsamen Konto bezahlt. Er hat zuletzt 2700 Euro verdient für 40 Wochenstunden, sie hat auch fleissig von seinem Konto abgehoben (monatlich zw 600 u 1000 Euro), ohne aber ihr Einkommen auf dieses gemeinsame Konto einzuzahlen.
Derzeit wird noch versucht eine einvernehmliche Lösung zu finden. Aber die Forderungen sind an die 100.000 Euro, er bekommt aber keinen Kredit, weil kein Eigentum.
Ad zumutbares Einkommen:
Wie wird das gewertet - sie hat keine Kinderbetreuungspflichten mehr, kann jederzeit von 20 Stunden auf 40 Stunden aufstocken, weil sie selbständig ist und bis jetzt immer mehr Kunden-Anfragen hat, als sie angenommen hat. Sie verlangt jetzt Unterhalt, damit sie den Lebensstandard erhalten kann, weil sie jetzt 750 Euro Miete zahlen muss, was mit ihrem Teilzeitverdienst natürlich eine hohe Miete ist. Eine kleinere, billigere Wohnung wollte sie nicht und sie könnte dazu viel mehr verdienen, wenn sie mehr arbeitet. Zuvor haben die beiden in seinem Elternhaus gelebt und nur Betriebskosten bezahlt und Sanierungen durchgeführt, allerdings schon vor rund 20 Jahren saniert u investiert. Sie haben kein Vermögen aufgebaut, kein gemeinsames Eigentum/Eigenheim. Zuvor haben die drei (plus erwachsenem Sohn, auf gemeinsam 75 m2 gewohnt, sie wohnt jetzt auf Topsaniert 65 m2, weil sie ihren Standard aufrechterhalten will. (der vorher weniger war, weil sie nicht alleine 65 m2 hatte...)
Kann sowas durchgehen oder wird einberechnet dass sie jetzt ja leicht mehr arbeiten kann?
Wie genau kann/wird bei Selbständigen das Einkommen berechnet.
Sie behauptet sie hat die Kindererziehung und Haushalt alleine gemacht, während er meint, er habe die Kinder viel alleine betreut (oft an den Wochenenden und regelmässig nach der Arbeit) rund 40 % der Haushaltstätigkeiten selbst gemacht (Abwasch, Staubsaugen, Einkauf, Reparaturen, Technische Arbeiten) und dazu waren am Nachmittag die Großeltern mit den Kindern. In den vergangenen 5 Jahren waren die Kinder selbständig und an den freien Tagen nahm sie frei und hatte auch eine Haushaltshilfe die die Arbeit machte, während sie Kaffee trinken gegangen ist. Wird da sein Beitrag zum Haushalt, trotz Vollzeittätigkeit nicht angerechnet?
Wie ist es bei der Schuldfrage?
Beide werfen einander etwas vor, sie sieht aber ihre Schuld nicht ein und meint, er ist aus der Ehe plötzlich ausgebrochen, was er anders sieht, weil er immer Gespräche gesucht hat und nur nachgegeben hat, um der Kinder willen, solange sie noch kleiner waren. Langjährige Differenzen zb. wegen Geld, Kindererziehung, Freizeit, viel Streit, nichts mehr zu sagen etc. sind seine Scheidungsgründe, sie behauptet alles war harmonisch.
Also sie will nur auf eine einvernehmliche Scheidung einsteigen, wenn er ihr eine sehr hohe Abschlagszahlung leistet, sie droht, dass er ja der alleinige Schuldige ist, was er nicht so sieht.
Was für Möglichkeiten hat er bei strittiger oder einvernehmlicher Scheidung noch eine Lösung zu finden?
Danke!