Mindestpension
Verfasst: 30.10.2003, 23:13
Für die Berechnung meiner Unterhaltspflicht an meine 19-jährige Tochter, die schon selber etwas verdient, wurde mir vom Bezirksgericht die Formel
Verbleibender Unterhalt = bisheriger Unterhalt - (Kindeseinkommen x Regelbedarf : Mindestpension)
mitgeteilt. Der Regelbedarf beträgt jetzt laut einer Internetseite EUR 438,00. Aber wieviel beträgt jetzt die Mindestpension? Die letzte Zahl, die mir mitgeteilt wurde (Stand: Nov. 2002), lautet EUR 708,00
Danke im voraus für die Mühe
Verbleibender Unterhalt = bisheriger Unterhalt - (Kindeseinkommen x Regelbedarf : Mindestpension)
mitgeteilt. Der Regelbedarf beträgt jetzt laut einer Internetseite EUR 438,00. Aber wieviel beträgt jetzt die Mindestpension? Die letzte Zahl, die mir mitgeteilt wurde (Stand: Nov. 2002), lautet EUR 708,00
Danke im voraus für die Mühe