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Mindestpension

Verfasst: 30.10.2003, 23:13
von JUSLINE
Für die Berechnung meiner Unterhaltspflicht an meine 19-jährige Tochter, die schon selber etwas verdient, wurde mir vom Bezirksgericht die Formel



Verbleibender Unterhalt = bisheriger Unterhalt - (Kindeseinkommen x Regelbedarf : Mindestpension)



mitgeteilt. Der Regelbedarf beträgt jetzt laut einer Internetseite EUR 438,00. Aber wieviel beträgt jetzt die Mindestpension? Die letzte Zahl, die mir mitgeteilt wurde (Stand: Nov. 2002), lautet EUR 708,00



Danke im voraus für die Mühe


RE: Mindestpension

Verfasst: 31.10.2003, 08:29
von DorisMihokovic
Der Ausgleichszulagenrichtsatz betraegt fuer das Jahr 2003 fuer Alleinlebende € 643,54 p. m. Fuer jedes Kind im gemeinsamen Haushalt kommen noch € 68,49 dazu. Macht in Summe € 712,03.