Änderung Kontaktrecht Kinder
Verfasst: 11.03.2019, 11:40
Sehr geehrte jusline-Gemeinde,
ich habe einige Fragen bezüglich Ablauf bei einer Änderung bezüglich Kontaktrecht.
Vor einigen Jahren haben sich Vater und Mutter von 2 Kindern einvernehmlich scheiden lassen. Das Kontaktrecht wurde einvernehmlich vereinbart, der Vater hat zusätzlich das Recht die Kinder im Sommer 2 Wochen und im Winter eine Woche bei sich zu haben.
In den letzten Jahren hat die Regelung immer wieder zu Problemen geführt weil eine Information bezüglich der genauen Wochen immer erst sehr spät erfolgt ist. Zusätzlich ist bei einem Kind der Betreuungsaufwand aufgrund der Entwicklung erheblich mehr geworden und erfordert jetzt noch frühere Planung für die Fremdbetreuung.
Das Ziel der Mutter wäre die insgesamt 3 Wochen schriftlich zu fixieren weil dann die Planung für die Kinderbetreuung oder der eigenen Arbeit erheblich leichter wird.
Die Mutter hat an das Gericht per mail den aktuellen Sachverhalt geschickt mit der Frage ob eine neue Regelung überhaupt möglich ist oder aufgrund des „Kontaktrechtes“ sowieso nur ein Wunsch bleibt.
Das Gericht hat dann den Vater über den Wunsch der neuen Regelung schriftlich informiert, der Inhalt dieser Information ist der Mutter unbekannt. Der Kindsvater hat per Anwalt und einer Äußerung der Mutter geantwortet wobei die inhaltlichen Punkte unzufriedenstellend für die Mutter sind.
Nachdem es keine Verbesserung der Situation gibt, stellen sich folgende Fragen:
• Ist die Vorgehensweise vom Gericht so üblich?
• Was ist der nächste Schritt hinsichtlich Lösungsfindung? Muss die Mutter auf die Äußerung antworten?
• Gibt es einen gemeinsamen Termin vor Gericht? Eine außergerichtliche Einigung oder Veränderung ist unrealistisch. Wer initiiert diesen?
• Ist eine Einigung mit „Hausverstand“ bei Gericht aufgrund der Umstände realistisch oder bleibt das Kontaktrecht immer nur ein Recht?
• Ist das Gericht überhaupt die richtige Anlaufstelle oder wird eine Änderung am Kontaktrecht von Vater und Mutter (Anwalt) ausgestritten und das Gericht kontrolliert die Vereinbarung nur im Sinne der Kinder?
• Ein Ausstreiten persönlich oder mit Anwälten ist keine Option, bleibt dann die bestehende Regelung vom Scheidungsvergleich erhalten?
Ich habe mir die genauen Details der Korrespondenz erspart, kann diese aber gerne nachreichen falls erforderlich.
Ich bedanke mich im Vorhinein für die Antworten und Mühen zu meinen Beitrag.
Mit freundlichen Grüßen
ich habe einige Fragen bezüglich Ablauf bei einer Änderung bezüglich Kontaktrecht.
Vor einigen Jahren haben sich Vater und Mutter von 2 Kindern einvernehmlich scheiden lassen. Das Kontaktrecht wurde einvernehmlich vereinbart, der Vater hat zusätzlich das Recht die Kinder im Sommer 2 Wochen und im Winter eine Woche bei sich zu haben.
In den letzten Jahren hat die Regelung immer wieder zu Problemen geführt weil eine Information bezüglich der genauen Wochen immer erst sehr spät erfolgt ist. Zusätzlich ist bei einem Kind der Betreuungsaufwand aufgrund der Entwicklung erheblich mehr geworden und erfordert jetzt noch frühere Planung für die Fremdbetreuung.
Das Ziel der Mutter wäre die insgesamt 3 Wochen schriftlich zu fixieren weil dann die Planung für die Kinderbetreuung oder der eigenen Arbeit erheblich leichter wird.
Die Mutter hat an das Gericht per mail den aktuellen Sachverhalt geschickt mit der Frage ob eine neue Regelung überhaupt möglich ist oder aufgrund des „Kontaktrechtes“ sowieso nur ein Wunsch bleibt.
Das Gericht hat dann den Vater über den Wunsch der neuen Regelung schriftlich informiert, der Inhalt dieser Information ist der Mutter unbekannt. Der Kindsvater hat per Anwalt und einer Äußerung der Mutter geantwortet wobei die inhaltlichen Punkte unzufriedenstellend für die Mutter sind.
Nachdem es keine Verbesserung der Situation gibt, stellen sich folgende Fragen:
• Ist die Vorgehensweise vom Gericht so üblich?
• Was ist der nächste Schritt hinsichtlich Lösungsfindung? Muss die Mutter auf die Äußerung antworten?
• Gibt es einen gemeinsamen Termin vor Gericht? Eine außergerichtliche Einigung oder Veränderung ist unrealistisch. Wer initiiert diesen?
• Ist eine Einigung mit „Hausverstand“ bei Gericht aufgrund der Umstände realistisch oder bleibt das Kontaktrecht immer nur ein Recht?
• Ist das Gericht überhaupt die richtige Anlaufstelle oder wird eine Änderung am Kontaktrecht von Vater und Mutter (Anwalt) ausgestritten und das Gericht kontrolliert die Vereinbarung nur im Sinne der Kinder?
• Ein Ausstreiten persönlich oder mit Anwälten ist keine Option, bleibt dann die bestehende Regelung vom Scheidungsvergleich erhalten?
Ich habe mir die genauen Details der Korrespondenz erspart, kann diese aber gerne nachreichen falls erforderlich.
Ich bedanke mich im Vorhinein für die Antworten und Mühen zu meinen Beitrag.
Mit freundlichen Grüßen