Änderung Kontaktrecht Kinder

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g.juergen
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Änderung Kontaktrecht Kinder

Beitrag von g.juergen » 11.03.2019, 11:40

Sehr geehrte jusline-Gemeinde,

ich habe einige Fragen bezüglich Ablauf bei einer Änderung bezüglich Kontaktrecht.

Vor einigen Jahren haben sich Vater und Mutter von 2 Kindern einvernehmlich scheiden lassen. Das Kontaktrecht wurde einvernehmlich vereinbart, der Vater hat zusätzlich das Recht die Kinder im Sommer 2 Wochen und im Winter eine Woche bei sich zu haben.

In den letzten Jahren hat die Regelung immer wieder zu Problemen geführt weil eine Information bezüglich der genauen Wochen immer erst sehr spät erfolgt ist. Zusätzlich ist bei einem Kind der Betreuungsaufwand aufgrund der Entwicklung erheblich mehr geworden und erfordert jetzt noch frühere Planung für die Fremdbetreuung.

Das Ziel der Mutter wäre die insgesamt 3 Wochen schriftlich zu fixieren weil dann die Planung für die Kinderbetreuung oder der eigenen Arbeit erheblich leichter wird.

Die Mutter hat an das Gericht per mail den aktuellen Sachverhalt geschickt mit der Frage ob eine neue Regelung überhaupt möglich ist oder aufgrund des „Kontaktrechtes“ sowieso nur ein Wunsch bleibt.
Das Gericht hat dann den Vater über den Wunsch der neuen Regelung schriftlich informiert, der Inhalt dieser Information ist der Mutter unbekannt. Der Kindsvater hat per Anwalt und einer Äußerung der Mutter geantwortet wobei die inhaltlichen Punkte unzufriedenstellend für die Mutter sind.

Nachdem es keine Verbesserung der Situation gibt, stellen sich folgende Fragen:

• Ist die Vorgehensweise vom Gericht so üblich?
• Was ist der nächste Schritt hinsichtlich Lösungsfindung? Muss die Mutter auf die Äußerung antworten?
• Gibt es einen gemeinsamen Termin vor Gericht? Eine außergerichtliche Einigung oder Veränderung ist unrealistisch. Wer initiiert diesen?
• Ist eine Einigung mit „Hausverstand“ bei Gericht aufgrund der Umstände realistisch oder bleibt das Kontaktrecht immer nur ein Recht?
• Ist das Gericht überhaupt die richtige Anlaufstelle oder wird eine Änderung am Kontaktrecht von Vater und Mutter (Anwalt) ausgestritten und das Gericht kontrolliert die Vereinbarung nur im Sinne der Kinder?
• Ein Ausstreiten persönlich oder mit Anwälten ist keine Option, bleibt dann die bestehende Regelung vom Scheidungsvergleich erhalten?

Ich habe mir die genauen Details der Korrespondenz erspart, kann diese aber gerne nachreichen falls erforderlich.

Ich bedanke mich im Vorhinein für die Antworten und Mühen zu meinen Beitrag.

Mit freundlichen Grüßen



Heron
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Re: Änderung Kontaktrecht Kinder

Beitrag von Heron » 12.03.2019, 16:06

Zu 1-6) Das Kontaktrecht in der Scheidungsfolgenvereinbarung ist nicht unabänderlich. Eine Neuregelung des Kontaktrechts können Sie mit dem Kindsvater einvernehmlich schließen oder über einen Antrag auf Neuregelung bei Gericht erwirken. Die Kontaktaufnahme mit dem Gericht hätte also nicht zwingend sein müssen (das Gericht erteilt auch per Email keine Rechtsauskünfte). Das Ausmaß des Kontaktrechts ist individuell von Alter, Wünschen und Bedürfnissen des Kindes abhängig. Mit zunehmendem Alter des Kindes/der Kinder werden idR eher länger dauernde Besuche festgelegt.

Soweit ich das dem Sachverhalt entnehmen kann, wurde bislang kein Antrag gestellt – insofern dürfte keine Tagsatzung („Gerichtstermin“) stattfinden; allerdings ist die Äußerung der Gegenseite genauer zu analysieren. Auch vor Gericht ist eine einvernehmliche Lösung möglich. Vorschnell würde ich aber die Einleitung von gerichtlichen Schritten nicht empfehlen, da eine vielleicht nicht so schlecht funktionierende Lösung am Ende völlig anders aussehen kann. Rechtliche Beratung erhalten Sie unter anderem auch in Familienberatungsstellen https://www.familienberatung.gv.at/beratungsstellen/

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