geminsamer Kredit nach Scheidung
Verfasst: 21.10.2003, 00:10
Bei meiner Scheidung im Mai 2001 wurde ein gemeinsamer Kredit(beide sind Schuldner) bei einer Vergleichsausfertigung wie folgt aufgeteilt:
Die Ehegatten verpflichten sich, nachstehenden Kredit wie folgt zur Rückzahlung zu übernehmen und den jeweils anderen Ehegatten für den darüber hinausgehenden Teil schad und klaglos zu halten, und zwar die Ehefrau Ös 2000,-- pro monatlicher Kreditrate, und der Ehemann die restliche Kreditrate betreffend...
Bis dato machte meine Ex-Frau keine Anstalten etwas zu bezahlen.
Die Bank hat natürlich bist jetzt die komplette Summe von mir abgezogen und keine Anstalten gemacht diese Beträge von meiner Ex Frau ernsthaft einzufordern.
Nach einem Posting hier wurde ich von akita(dankenswerterweise) aufmerksam gemacht, daß die Bank die Pflicht hat diese Summen einzufordern.
Frage 1) Kann ich die bereits bezahlten Raten von meiner Ex-Frau einklagen ?
Frage 2) Kann ich diese Klage selber einbringen oder muss ich einen RA hinzuziehen ?
Weiters habe ich die Bank die Ratenzahlungen aliquot aufteilen lassen, wobei ich einen eigenen Kredit für meine Aushaftung genommen habe, mit der Absprache das sich in Zukunft die Bank mit der Eintreibung der Schuld meiner EX-Frau zu beschäftigen hat(bin bei der Restschuld natürlich noch Mitschuldner).
Frage 3) Kann mich die Bank, ohne mir zu belegen, daß die "Eintreibung" der Forderung bis zum letzten ausgereizt wurde, zur Ausfallshaftung zwingen?
Danke für Ihre Tips!
mfg
A. Koloszar
Die Ehegatten verpflichten sich, nachstehenden Kredit wie folgt zur Rückzahlung zu übernehmen und den jeweils anderen Ehegatten für den darüber hinausgehenden Teil schad und klaglos zu halten, und zwar die Ehefrau Ös 2000,-- pro monatlicher Kreditrate, und der Ehemann die restliche Kreditrate betreffend...
Bis dato machte meine Ex-Frau keine Anstalten etwas zu bezahlen.
Die Bank hat natürlich bist jetzt die komplette Summe von mir abgezogen und keine Anstalten gemacht diese Beträge von meiner Ex Frau ernsthaft einzufordern.
Nach einem Posting hier wurde ich von akita(dankenswerterweise) aufmerksam gemacht, daß die Bank die Pflicht hat diese Summen einzufordern.
Frage 1) Kann ich die bereits bezahlten Raten von meiner Ex-Frau einklagen ?
Frage 2) Kann ich diese Klage selber einbringen oder muss ich einen RA hinzuziehen ?
Weiters habe ich die Bank die Ratenzahlungen aliquot aufteilen lassen, wobei ich einen eigenen Kredit für meine Aushaftung genommen habe, mit der Absprache das sich in Zukunft die Bank mit der Eintreibung der Schuld meiner EX-Frau zu beschäftigen hat(bin bei der Restschuld natürlich noch Mitschuldner).
Frage 3) Kann mich die Bank, ohne mir zu belegen, daß die "Eintreibung" der Forderung bis zum letzten ausgereizt wurde, zur Ausfallshaftung zwingen?
Danke für Ihre Tips!
mfg
A. Koloszar