folgender Sachverhalt:
eine gute Bekannte lebt seid ein paar Monaten in Scheidung. Die Scheidung ist eingereicht, sie lebt in der Ehewohnung, er ist seid Monaten ausgezogen, hat eine eigene Wohnung, es gibt ein schulpflichtiges Kind, lebt bei der Mutter. Der Ehemann ist öfters handkreiflich zur Ehefrau geworden, einmal sogar bis ins Spital, wurde auch polizeilich angezeigt, eine einstweilige Verfügung für den Mann gibt es auch, das er die Wohnung nicht betreten darf (Polizei muß des öfteren gerufen werden, da er sich nicht daran hält). Die Tochter sieht er regelmässig, wann er will, Übergabe immer über Drittpersonen, also ohne Kontakt mit der Mutter zu haben, da er eventuell wieder handgreiflich werden könnte wie des öfteren.
Jetzt die Frage(n):
Wie stehen Ihre Chancen das die Scheidung erfolgreich ist, was muß sie beachten bei ihrem nächsten (ersten) Anwaltstermin in Beisein des Ehemannes und des Richters?
Es gibt Wohnungseinrichtung, Gemeindewohnung, Kredit.
Hat sie irgendeine Chance aus dieser Lage zu kommen, oder muß sie erst die 3 (6?) Jahre getrennt absitzen um die Scheidung wirksam zu machen?
Was muß sie tun wegen der Gemeindewohnung (beide Personen stehen im Mietvertrag, aber er ausgezogen und abgemeldet), er zahlt weder Miete noch Alimente zur Zeit.
Er will natürlich die Scheidung verhindern, will auch den Vormund des Kindes (oder beide Elternteile) und alles soll wieder so werden wie es war nach seiner Meinung nach...
Genau das will sie natürlich aber nicht mehr wieder erleben. unheilbar zerrüttet eben.
Ich hoffe Ihr habt ein paar kompetente Tipps
Besten Dank, mfg Martin
Scheidung extrem
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- Registriert: 16.04.2007, 16:57
RE: Scheidung extrem
Aufgrund der Handgreiflichkeiten sollte eine Scheidung aus Verschulden des Ehemannes in Erwaegung gezogen werden. Das Verfahren kann sich allerdings auch in die Laenge ziehen.
RE: Scheidung extrem
Vor allem wenn er sich streuben sollte.
Aber wie gesagt, die Scheidung ist ja bereits eingereicht, der Richter kennt jeden Vorfall, kennt jeden blauen Fleck, kennt den Spitalaufhalt.
Aber wie gesagt, die Scheidung ist ja bereits eingereicht, der Richter kennt jeden Vorfall, kennt jeden blauen Fleck, kennt den Spitalaufhalt.
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