Wie hoch ist in Österreich die Halbwaisenpension? Ist diese vom Beruf und/oder vom Einkommen des verstorbenen Elternteiles abhängig?
Spielt das Einkommen des noch lebenden Elternteiles eine Rolle? Wie lange wird eine derartige Pension für das Kind gewährt? Und ist es von Bedeutung, ob das Kind unehelich oder ehelich geborgen wurde?
Konkreter Fall: Minderjähriges, uneheliches Kind, Vater verstorben, derzeit suspentierter Beamter (wegen Verfahren, hat um Pension angesucht, jedoch noch ohne Entscheidung), weiteres Verfahren wegen Alimentationsminderung ist auch im Laufen.
Vielen Dank!
Halbwaise
RE: Halbwaise
hallo,
da müsste ja das bundespensionsamt (barichgasse, 1031 wien) zuständig sein. dort anrufen, die geben normalerweise kompetente auskunft!
höhe des anspruches: 24% dessen, was der verstorbenen vater an pension erhalten hätte, wäre er zu diesem zeitpunkt in pension gegangen. einkommen der mutter ohne belang. was allerdings die suspendierung für folgen hat - keine ahnung. kann mir aber eigentlich nicht vorstellen, dass sich das auf die halbwaisenpension auswirkt. und dass das kind unehelich ist, dürfte auch nicht relevant sein. als vater hatte der verstorbene ja unterhaltspflicht, der er nun nicht mehr nachkommen kann, weshalb das bundespensionsamt zuständig ist.
angaben ohne gewähr! sind als hinweise gedacht.
lg yucca
da müsste ja das bundespensionsamt (barichgasse, 1031 wien) zuständig sein. dort anrufen, die geben normalerweise kompetente auskunft!
höhe des anspruches: 24% dessen, was der verstorbenen vater an pension erhalten hätte, wäre er zu diesem zeitpunkt in pension gegangen. einkommen der mutter ohne belang. was allerdings die suspendierung für folgen hat - keine ahnung. kann mir aber eigentlich nicht vorstellen, dass sich das auf die halbwaisenpension auswirkt. und dass das kind unehelich ist, dürfte auch nicht relevant sein. als vater hatte der verstorbene ja unterhaltspflicht, der er nun nicht mehr nachkommen kann, weshalb das bundespensionsamt zuständig ist.
angaben ohne gewähr! sind als hinweise gedacht.
lg yucca
RE: Halbwaise
ergänzung:
höhe des anspruches: 24% in etwa.
bundespensionsamt ist deshalb zuständig, da beamter.
anspruchsdauer: bis das kind volljährig ist bzw solange es in ausbildung ist (zB studium), maximal bis zum 27. lebensjahr.
angaben ohne gewähr!
höhe des anspruches: 24% in etwa.
bundespensionsamt ist deshalb zuständig, da beamter.
anspruchsdauer: bis das kind volljährig ist bzw solange es in ausbildung ist (zB studium), maximal bis zum 27. lebensjahr.
angaben ohne gewähr!
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