Zeitwert vom Inventar ?
Verfasst: 12.09.2003, 21:52
Bei einer einvernehmlichen Scheidung würde ich
die Wohnung behalten.
Die Möbel bleiben in der Wohnung. Ich will
die Hälfte des Zeitwert's der Möbel (als Bargeld)
der Frau überlassen.
Wie kann ich einen Wert festlegen? Gibts dafür eine Formel ?
(Anschaffungswert/????).
die Wohnung behalten.
Die Möbel bleiben in der Wohnung. Ich will
die Hälfte des Zeitwert's der Möbel (als Bargeld)
der Frau überlassen.
Wie kann ich einen Wert festlegen? Gibts dafür eine Formel ?
(Anschaffungswert/????).