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Zeitwert vom Inventar ?

Verfasst: 12.09.2003, 21:52
von JUSLINE
Bei einer einvernehmlichen Scheidung würde ich

die Wohnung behalten.



Die Möbel bleiben in der Wohnung. Ich will

die Hälfte des Zeitwert's der Möbel (als Bargeld)

der Frau überlassen.



Wie kann ich einen Wert festlegen? Gibts dafür eine Formel ?

(Anschaffungswert/????).