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uneheliches Kind

Verfasst: 04.09.2003, 20:36
von JUSLINE
Folgendes Problem habe ich:



Ich lebe seit einigen Monaten getrennt von meinem Freund und habe mit ihm ein uneheliches Kind. Seit dieser Trennung habe ich große Probleme mit ihm und seiner Mutter. Wir haben uns zuerst darauf geeinigt, daß er meinen Sohn alle zwei Wochen von Samstag bis Sonntag haben kann und unter der Woche ihn jederzeit besuchen kann. Zuerst war er damit einverstanden, doch dann haben er und seine Mutter mich ständig terrorisiert mit Anrufen und mich richtiggehend bedroht und erpresst. Schließlich bin ich ihm entgegengekommen und hab dann ausgemacht, daß er ihn von Freitag bis Sonntag haben kann. Er hat sich dann auch bereiterklärt mein Kind mit 150€ zu unterstützen.

Leider war nicht lange Ruhe und er verlangt von mir, daß ich einen Zettel unterschreibe, auf dem steht wann er ihn haben kann und wieviel ich von ihm monatlich bekommen. Doch ich weigere mich diesen zu unterschreiben, da er noch nicht mal bis jetzt einen Vaterschaftstest gemacht hat, obwohl er gesagt hat, daß er ihn machen wird, somit auch nicht als Vater gesehen wird. Unterdessen wurde ich weiterhin terrorisiert, beschimpft und beschuldigt mit Anrufen von ihm und seiner Mutter. Wobei es sich hier wirklich um schwerwiegende Anschuldigungen handelt. Er droht mir ständig mit dem Gericht. Mittlerweile bin ich leider schon so weit, dass ich ihm mein Kind nicht mehr geben möchte, weil dieser Terror ständiger Begleiter ist.

Leider weiß ich momentan nicht mehr was ich machen soll und habe vorläufig den Kontakt abgebrochen.

RE: uneheliches Kind

Verfasst: 25.09.2003, 02:15
von JUSLINE
Hallo!

Ich würde dir dringend raten, mal zum Jugendamt zu gehen. Da du einen Vaterschaftstest möchtest, ist anzunehmen, dass noch ein anderer Mann als Vater in Frage kommt? Vielleicht kann man dir dort mit einem Test weiterhelfen und dann auch die Frage der Alimente und Besuchsrechte klären. In diesem Kindesalter muss der Vater - wenn es sein einziges Kind ist - 18% seines Einkommens zahlen. Auch das erledigt das Jugendamt für dich und hilft dabei, einen Vorschuss zu bekommen, sollte sich der Vater weigern. Bei den Besuchen hat er fast keine Rechte, wenn nicht einmal eine Vaterschaftsanerkennung vorliegt.

Aber mir scheint, da ist weitaus mehr vorgefallen, dass es zu solchen Ausschreitungen kommt. Wenn es irgendwie möglich ist, sollte das Kind aber auf jeden Fall die Möglichkeit haben, auch seinen Vater zu sehen. Viel Glück!


RE: uneheliches Kind

Verfasst: 25.09.2003, 17:06
von JUSLINE
Den Vaterschaftstest möchte ich im Grunde machen lassen, damit die Besuchsrechte für ihn vom Gericht ausgehandelt werden, außerdem das er für sein Kind auch zahlt ( einen anderen Vater gibt es nicht ). Im Grunde geht es darum, daß er nur Forderungen stellt, meint mit seinen Anschuldigungen mich einzuschüchtern, damit ich auf diese eingehe und er nichts zahlen muß bzw. nicht viel. Er aber das Kind sehen möchte, wann er will. Ausgemacht waren 150 € mittlerweile spricht er von 120 € monatlich. Er sich aber auch nicht wirklich um das Kind interessiert, so nach dem Motto:Braucht der Kleine was, hat er alles e.t.c. Und so kann das ganze wirklich nicht funktionieren. Ich war jetzt schon beim Jugendamt.


RE: uneheliches Kind

Verfasst: 25.09.2003, 17:18
von JUSLINE
Hallo!

Wenn er die Vaterschaftsanerkennung nicht unterschreibt (-> Jugendamt bzw. Bezirksgericht), dann hat er NULL Rechte. Dazu brauchst du keinen Vaterschaftstest machen lassen. Wenn er einen machen lassen will, dann auf seine Kosten, dass musst du gewähren lassen, aber hast sonst nichts damit zu tun. Erst dann kann man über Besuchsrecht und Alimente verhandeln. Da werdet ihr beide vom Gericht nach euren Vorstellungen befragt. Einigt ihr euch nicht, gibt es eben vom Gesetz her Vorgaben, zB mit den 18%, die du fordern kannst. Hat er keine deftigen Gründe, dann wirst du die auch bekommen.

Bin selbst Mutter eines unehelichen Kindes und rate dir unbedingt zu so einer Anerkennung.


RE: uneheliches Kind

Verfasst: 25.09.2003, 17:42
von JUSLINE
Dies habe ich beim Jugendamt eben schon beantragen lassen. Bis jetzt habe ich noch keine Antwort erhalten. Bin mir aber sicher, daß er dies unterschreiben wird. Auf alle Fälle bin ich wirklich gespannt wie das ganze dann vor Gericht ablaufen wird -> Befragung bzw. wie er sich dort verhalten wird. Das Problem ist auch,daß er eben bei seiner Mutter wohnt und ich nicht möchte, daß er den kleinen zu ihr mit nimmt. Wie ist das eigentlich mit dem Besuchsrecht ? Wenn wir uns nicht einigen bzw. was ist vom Gericht eigentlich vorgesehen ?


RE: uneheliches Kind

Verfasst: 25.09.2003, 17:51
von JUSLINE
Zum Besuchsrecht kann ich dir leider nicht viel sagen, da ich dieses Problem nicht hatte. Da ihr aber nicht verheiratet seit (ward), sind seine Recht nicht groß. Du solltest aber in erster Linie an die Bedürfnisse deines Kindes denken, dass - wenn nicht schwerwiegende Gründe dagegen sprechen - unbedingt Kontakt zum Vater haben sollte. Es gibt an jedem BEzikrsgericht Sprechstunden (einmal im Monate), wo du kostenlose Rechtsauskunft erhälst und sicher deine Möglichkeiten erfährst. Dein eigener Streit mit der Oma sollte da nicht vorrangig sein. Vielleicht schaffst du es ja und für dein Kind über deinen SChatten zu springen und mit ihr eine normale Beziehung aufzubauen?

Und beantrage DU keinen Vaterschaftstest, der ist teuer und sinnlos, wenn du dir sicher bist.