Werden meine Mutter und ich über den Tisch gezogen?

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JUSLINE
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Werden meine Mutter und ich über den Tisch gezogen?

Beitrag von JUSLINE » 16.08.2003, 12:11

Hallo... Gleich vorweg - ich hab viel zu erzählen - aber biiitte lest's euch durch und helft uns!!!



... Meine Eltern lassen sich leider scheiden, und ich und meine Mutter versuchen ein neues Leben anzufangen... nur unser Vater versucht meiner Meinung nach meine Mutter zu bescheißen...



Zum Ehevermögen:

Mein Vater hatte ein Haus, bevor er meine Mutter kennengelernt und geheiratet hat. In diesem wohnen wir seit 20 Jahren... das Haus war also fertig und so haben meine Mutter und ich keinen Anspruch darauf... das ist mir klar...



Vor 5 Jahren haben meine Eltern aber ein Zinshaus gebaut, dass im Moment 4 vermietete Wohnungen beinhaltet... Von diesem Zinshaus gehört meiner Mutter die Hälfte... d. h. Eigentümer sind sie und mein Vater... Das Haus ist neu, sehr groß und schön und somit auch einiges wert... Investiert wurden 3,5 Millionen (Schilling) wobei fast alles selber von uns gemacht wurde, da mein Vater sehr handwerklich begabt ist... Jede Wohnung hat 100m²+Garage+Balkon+Keller usw. und somit beträgt die Versicherungssumme des Hauses 8,5 Millionen (Schilling); Mieteinnahmen sind zur Zeit ca. 20.000 (Schilling) im Monat (exkl. Betriebskosten);

Zusätzlich gab es in den letzten 20 Ehejahren ein gemeinsames Sparbuch in dem auch meine Mutter eingetragen war... von diesem hat mein Vater in den letzten Jahren Geld abgehoben und in Anleihen investiert, sodass zur Zeit €60.000 in Anleihen zur Verfügung stehen... Als nächstes haben wir vom Finanzamt €30.000 für das Zinshaus zurückbekommen... auch dieses Geld ist angelegt... Das Problem dabei ist, dass das Geld zwar von einem gemeinsames Sparbuch gekommen ist, aber im Moment nur auf den Namen meines Vaters angelegt ist... Hat meine Mutter damit keinen Anspruch mehr darauf? Das andere Problem ist, dass meine Mutter zwar Miteigentümerin dieses Sparbuchs war/ist, dass aber von ihr nie Geld auf das Sparbuch eingezahlt wurde... die €60.000 haben sich dadurch angehäuft, dass immer der Lohn meines Vaters auf das Sparbuch gekommen ist - der Lohn meiner Mutter wurde hingegen für den Haushalt und meine Erziehung verwendet... Hat sie damit keinen Anspruch auf die €60.000? Außerdem sind da auch noch 3 Autos usw...



Insgesamt stehen meiner Mutter meiner Meinung nach die Hälfte von den Anleihen (€60000) und die Hälfte der zurückbekommenen Vorsteuer (€30000) und natürlich auch die Hälfte des gemeinsamen Zinshauses (€500000) zu... Also insgesamt ein Wert von ca. €300.000 . Das Haus, dass meine Vater in die Ehe mitgebracht hat gehört glaub ich ihm und natürlich auch seine ganzen Lebensversicherungen, Bausparverträge usw...



Jetzt zum letzten Angebot meines Vaters:

Er will...

dass sie ihm ihre komplette Hälfte des Zinshauses gibt...

er behält natürlich sein miteingebrachtes Haus...

von den Anleihen und der Vorsteuer bekommt sie nichts...



Sie und ich bekommen:

€60.000 ; diese in drei Raten; d. h. 2004, 2006 und 2009 jeweils €20.000

Und zusätzlich würde er sich darauf einigen, dass nach seinem Ableben das Haus mir(Sohn) gehören würde auch wenn er noch mehr Kinder hätte...

Und das ist sein letztes Angebot!!

Meine Mutter würde also wenn man bedenkt, dass von dem Vermögen von €90000 die Hälfte ihr gehört, also 45.000, nur €15.000 für ein riesigen 500m² Haus bekommen!!!! Das kann er doch nicht machen - oder?

Das ist sein einziges Angebot zu einer einvernehmlichen Scheidung!!!!!!!



Ansonsten will er Prozess führen... mit folgender Taktik:

Er hat heute gesagt, dass die angelegten €90.000 weg sind, er habe sie in den letzten Tagen in Casinos, Bordells usw. verspielt und somit kann man ihm davon nichts wegnehmen...

Übrigens hätte er das Recht dazu gehabt, da er ja beweisen kann, dass auf das gemeinsame Sparbuch immer nur Einzahlungen von ihm, also sein Lohn etc. gekommen sind und niemals was von meiner Mutter...

Weiters sagt er, dass er nicht mehr Arbeiten geht, um keinen Unterhalt für mich zahlen zu müssen...

Als nächstes sagt er, dass er beim Prozess seine Hälfte des Zinshauses einsetzt, das heißt, dass das Haus also mit Sicherheit draufgehen würde und da meine Mutter ja kein Kapital zur Verfügung hat, müsste natürlich auch sie ihre Hälfte des Hauses einsetzen...



Sollen wir auf die €60.000 einsteigen oder Prozess führen? Wäre es extrem dumm auf die €60.000 und die Klausel, dass das Haus einmal in 50 Jahren mir gehört einzusteigen?

Andererseits - wie sollen wir Prozess führen? Meine Mutter kämpft zur Zeit mit Krebs, kann nicht arbeiten gehen, ich gehe auf eine HTBL und habe eine Wohnund - d. h. mit ihrem Arbeitslosengeld muss sie dass finanzieren... Wir könnten zu ihrer Mutter gehen für einige Zeit... während dem Prozess vielleicht?! Aber sind es diese Umstände wert? Wie lange kann denn so ein Prozess dauern? Was kann er kosten? Und könnten wir unter Umständen, wenn das Haus draufgehen würde mit weniger als €60.000 dastehen?



Unser Angebot wäre übrigens:

Meine Mutter gibt mir bei der Scheidung ihre Hälfte des Zinshauses - d. h. ich und er würden es gemeinsam verwalten können. Und sie verzichtet auf die Hälfte der angelegten Vorsteuer und möchte nur die Hälfte der Anleihen haben - also € 30.000,- Jedoch mit der Klausel, dass bei seinem Tod seine Hälfte des Zinshauses auch meinen Besitz übergeht... Bei einvernehmlicher und schneller Scheidung würde sie die 30.000 auch auf 20.000 runterdrücken lassen... Ihm würde die Hälfte des Zinshauses bleiben und natürlich sein eigenes Haus. Außderdem von den den gemeinsamen €90.000 die 60.000 oder wenn sie runtergeht sogar €70.000 . Ist das ein unfaires Angebot? Würder er wirklich sein Lebenswerk (das Zinshaus) auf Spiel setzen, wenn er die Hälfte davon, ein eigenes Haus, €70.000 und nebenbei hat er ja auch noch Lebensversicherung+ Bausparen usw... hätte? Benutzt er dass mit den von den Anleihen usw. stehen ihr nichts zu nur als Druckmittel?



Wir wissen einfach nicht was wir machen sollen... Wir haben schon überlegt, dass meine Mutter vor Scheidung vielleicht ihre Hälfte des Zinshauses mir überschreiben könnte - dann könnte das Haus bei der Scheidung nicht mehr draufgehen - aber das ist warscheinlich mit Schenkungssteuer usw. viel zu teuer - oder?



Ich weiß ich hab viel geschrieben - aber bitte helft uns!!!



mfg

Christoph




DorisMihokovic
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RE: Werden meine Mutter und ich über den Tisch gezogen?

Beitrag von DorisMihokovic » 16.08.2003, 15:07

Die Antwort auf Ihre im Betreff gestellte Frage ist schlicht und einfach "JA".



Zunaechst sollte Ihre Mutter deshalb EHESTENS einen Rechtsanwalt aufsuchen. Bei solchen Werten, die hier im Spiel sind, waere es Sparen am falschen Platz, dies zu unterlassen! Es sollte u. U. eine einstweilige Verfügung beantragt werden, dass Ihr Vater bis zum Abschluss des Scheidungsverfahrens nicht alles "Hab und Gut verschleudern" darf. Sollte Ihre Mutter aus gesundheitlichen Gruenden z. Z. nicht in der Lage sein, einen Anwalt aufzusuchen, so lassen Sie sich von Ihrer Mutter ev. eine Vollmacht erteilen und sprechen Sie selbst vor (oder eine andere Vertrauensperson Ihrer Mutter).



Ueber die Ehewohnung wird im Zuge des Scheidungsverfahrens durch den Richter nach "Billigkeit" verfuegt (ggfs. gegen Ausgleichszahlungen), wobei es nur von sekundaerer Bedeutung ist, dass Ihr Vater das Haus in die Ehe miteingebracht hat. Wie die Chancen diesbzgl. fuer Ihre Mutter stehen, laesst sich nicht vorhersagen. Jedenfalls ist eines keineswegs so, dass Ihre Mutter von vorneherein keinen Anspruch auf das Haus hat.



Was das Zinshaus betrifft, so gibt es ueber die Eigentumsverhaeltnisse keine Diskussion, sofern Ihre Mutter als Haelfteeigentuemerin im Grundbuch eingetragen ist (selbst dann, wenn Ihr Vater das Haus ganz allein errichtet haette). Da ein gemeinsames Haus auch nach der Scheidung ein hohes Konfliktpotential mitsichbringt, koennte Ihre Mutter allenfalls ueberlegen, ihre Haelfte Ihrem Vater zum Verkehrswert (Schaetzung durch Immobilienfachmann, fallweise auch kostenlos moeglich) zum Kauf anzubieten.



Bei den Sparbuechern, Wertpapierdepots, Bausparvertraegen etc. ist es irrelevant, auf welchen Namen diese lauten bzw. wer auf diese (waehrend der Ehe) eingezahlt hat. Die Steuerrueckzahlung ist wie alle anderen Sparguthaben zu behandeln.

Das gesamte waehrend der Ehe kumulierte Vermoegen wird nach Abzug allfaelliger Schulden als gemeinsam erworben betrachtet und steht dementsprechend beiden Teilen gleichermassen zu.



Abgesehen von der Vermoegensaufteilung waere jedenfalls noch zu pruefen, ob Ihrer Mutter Unterhalt zusteht (nicht zuletzt aufgrund ihrer Krebserkrankung). Da Sie selbst noch nicht selbsterhaltungsfaehig sind, ist Ihr Vater jedenfalls zur Zahlung von Alimenten verpflichtet (auch fuer ein an die HTBL anschliessendes Hochschulstudium). Ihr Vater kann sich dieser Verpflichtung nicht dadurch entziehen, indem er seine Erwerbstaetigkeit aufgibt. Er wuerde sich dadurch strafbar machen und sogar eine Haftstrafe riskieren.



Ob eine Schenkung der Haushaelfte durch Ihre Mutter an Sie sinnvoll bzw. in diesem Zusammenhang notwendig ist, sei dahingestellt. Da die Schenkungssteuer vom niedrigeren Einheitswert nach Abzug eines Freibetrages berechnet wird und Sie in einem engen Verwandtschaftsverhaeltnis zum Schenkungsgeber stehen, wird diese nicht allzu hoch ausfallen. Ausserdem beraet Sie ein Anwalt/Notar auch ueber legale steuerschonende Moeglichkeiten, wie z. B. Eintragung eines Wohnrechts und/oder Veraeusserungsverbotes zugunsten Ihrer Mutter, was die Schenkungssteuer nochmals reduziert.



Wenn Ihr Vater vor ZEUGEN behauptet hat, dass er die Ersparnisse u. a. in einem Bordell durchgbracht hat, so sollte Ihre Mutter diese Aussage nutzen, die Schadungsklage wegen Zerruettung durch Ihren Vater einzubringen. Das koennte sich auch im Hinblick auf Unterhaltszahlungen an Ihre Mutter als vorteilhaft erweisen.



Auf das Angebot Ihres Vater wuerde ich KEINESFALLS eingehen. Im Gegenteil: Ihre Mutter sollte sich in Anbetracht ihrer nicht unguenstigen Ausgangslage ihr Angebot nochmals ueberdenken und dieses nachbessern.



Ich hoffe, dass diese Antwort Ihnen und Ihrer Mutter wieder mehr Mut macht.



Zum Abschluss nochmals: die Nichteinschaltung eines Rechtsanwaltes kann Ihre Existenz (bzw. die Ihrer Mutter) gefaehrden!


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JUSLINE
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RE: Werden meine Mutter und ich über den Tisch gezogen?

Beitrag von JUSLINE » 16.08.2003, 16:27

"Er hat heute gesagt, dass die angelegten €90.000 weg sind, er habe sie in den letzten Tagen in Casinos, Bordells usw. verspielt und somit kann man ihm davon nichts wegnehmen...

Übrigens hätte er das Recht dazu gehabt, da er ja beweisen kann, dass auf das gemeinsame Sparbuch immer nur Einzahlungen von ihm, also sein Lohn etc. gekommen sind und niemals was von meiner Mutter..."



Hallo Christoph!



Glaubst Du wirklich, dass dass Dein Vater die 90.000 Euro in den letzten Tagen verspielt hat?



Darf ich nach Deinem Alter fragen? (Schon 18/volljährig?)



Du gehst hier davon aus, dass ein Scheidungsverfahren stattfinden soll, und zwar ziemlich "jetzt".



Ist es Dir bekannt, dass es auch eine Möglichkeit der Scheidung wegen dreijähriger Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft sowie unheilbarer Zerrüttung der Ehe gibt? (§ 55/3 EheG), bzw. wurde eine Trennung o h n e sofortige Scheidung bereits (von einer oder beiden Seiten) erwogen?



mfg, MA.




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RE: Werden meine Mutter und ich über den Tisch gezogen?

Beitrag von JUSLINE » 16.08.2003, 16:40

Auch am Wochenende erreichbar (kostenpflichtig):





Salzburg:



Anwaltlicher Notdienst





an Wochenenden und an Feiertagen



Tel. 06 63/6 09 09





Wien:





Anwaltlicher Journaldienst

Rechtsanwaltlichen Rat können Sie auch außerhalb der üblichen Kanzleistunden, .



Montag bis Freitag von 18.00 bis 08.00 Uhr,

an Samstagen, Sonn- und Feiertagen rund um die Uhr



unter den Nummern 0676/359 17 30 sowie 0676/359 17 31





von Wiener Rechtsanwälten erhalten.



Die Inanspruch genommenen Leistungen werden nach dem Rechtsanwaltstarif und den Autonomen Honorarrichtlinien verrechnet.



Wir weisen darauf hin, daß einzelne Rechtsschutzversicherungen, je nach Vertrag, das Honorar bezahlen. Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Versicherung.





Ich glaube, auch noch in einem anderen Bundesland, hab`s jetzt nicht gefunden..



mfg, MA.


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JUSLINE
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RE: Werden meine Mutter und ich über den Tisch gezogen?

Beitrag von JUSLINE » 16.08.2003, 17:23

Ich bin 18 und ich kann's mir nicht vorstellen, dass das Geld weg ist - aber wie sollen wirs beweisen? Die ganze Mappe mit den Doku's zu den Anleihen ist weg...


DorisMihokovic
Beiträge: 717
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RE: Werden meine Mutter und ich über den Tisch gezogen?

Beitrag von DorisMihokovic » 16.08.2003, 19:05

Gibt es auch in der Steiermark. Tel. 0316/ 84 53 00

in dringenden Fällen

00.00 – 24.00 Uhr



(Bitte immer auf das Posting des Betroffenen antworten!)

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