Scheidung im Ausland
Verfasst: 13.08.2003, 12:02
Hallo,ich bin österr.Staatsbürgerin,lebe aber nun seit kurzem in der BRD.
Letztes Jahr hatte mein Mann während meines Urlaubes die gemeinsame Whg abgesperrt,und meinen Laden geschlossen.Als ich aus dem Urlaub wiederkam stand ich vor dem Nichts.
Ich bin zu Freunden nach Deutschland geflüchtet,ohne die Behörden einzuschalten,da ich "trotzallem" meinen Mann keinen Ärger machen wollte.Seither verweigert er mir jegliches Gespräch,behauptet aber ich hätte einen Liebhaber.
Im Okt.letzten Jahres reichte er die Scheidung ein,nun weigert er sich mir Unterhalt zu bezahlen,mit der Begründung ich hätte doch einen Liebhaber und meine Ehe und mein Geschäft "böswillig" verlassen.
Meine Frage nun,kann ich von der BRD aus den Unterhalt einklagen?und wielange muß ich dazu in der BRD gemeldet sein?
Bisher habe ich mich nicht angemeldet,aus Angst vor meinem Mann.Meine Anwältin in Österr.ist leider nicht sehr hilfreich,mein Geld sehr knapp und Verfahrenshilfe kann ich nicht beantragen,da ich sonst meine Adresse bekanntgeben müßte.Mein Dilemma ist es nun das der Richter davon ausgeht das ich "leichtsinnig" meine Existenz gefährdet habe.Ferner war ich nach dem "Rauswurf" aus der ehel.Whg.so geschockt das ich nix unternommen habe.
Der Mann der als Scheidungsgrund genannt wird,und den ich erst nach den Vorkommnissen kennenlernte,ist nunmehr mein Quartiergeber..das macht es sehr kompliziert.
Meine Frage nun:was kann ich tun?
Danke für Auskünfte
Letztes Jahr hatte mein Mann während meines Urlaubes die gemeinsame Whg abgesperrt,und meinen Laden geschlossen.Als ich aus dem Urlaub wiederkam stand ich vor dem Nichts.
Ich bin zu Freunden nach Deutschland geflüchtet,ohne die Behörden einzuschalten,da ich "trotzallem" meinen Mann keinen Ärger machen wollte.Seither verweigert er mir jegliches Gespräch,behauptet aber ich hätte einen Liebhaber.
Im Okt.letzten Jahres reichte er die Scheidung ein,nun weigert er sich mir Unterhalt zu bezahlen,mit der Begründung ich hätte doch einen Liebhaber und meine Ehe und mein Geschäft "böswillig" verlassen.
Meine Frage nun,kann ich von der BRD aus den Unterhalt einklagen?und wielange muß ich dazu in der BRD gemeldet sein?
Bisher habe ich mich nicht angemeldet,aus Angst vor meinem Mann.Meine Anwältin in Österr.ist leider nicht sehr hilfreich,mein Geld sehr knapp und Verfahrenshilfe kann ich nicht beantragen,da ich sonst meine Adresse bekanntgeben müßte.Mein Dilemma ist es nun das der Richter davon ausgeht das ich "leichtsinnig" meine Existenz gefährdet habe.Ferner war ich nach dem "Rauswurf" aus der ehel.Whg.so geschockt das ich nix unternommen habe.
Der Mann der als Scheidungsgrund genannt wird,und den ich erst nach den Vorkommnissen kennenlernte,ist nunmehr mein Quartiergeber..das macht es sehr kompliziert.
Meine Frage nun:was kann ich tun?
Danke für Auskünfte