Umgangsrecht

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JUSLINE
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Umgangsrecht

Beitrag von JUSLINE » 05.07.2003, 11:28

Hallo.



Ich bin nun seit einem Jahr geschieden. Mein Ex-Mann war/ist Alkoholiker und von arbeit hat er nie viel gehalten.



Unser gemeinsamer Ehelich geborener Sohn(für den ich das allinige Sorgerecht habe) ist schwerstbehindert. Das stellte sich erst nach der Scheidung herraus. Als ich den Befund dem KV mitteilte nahmen die Besuche ab : keine Zeit, keine Lust, abgesoffen.

Seine Besuche (wenn er kam) liefen immer gleich ab. Er war zwei Stunden da, davon beschäftigte er sich 5 Minuten mit dem Kleinen. Den Rest der Zeit hat er meine Wohnung vollgequalmt, mit erzählt wie oft er weg war und wieviel er dabei getrunken hat, und er hat versucht mich wieder rum zu kriegen.

Zuerst war das Besuchsrecht im Einvernehmen vereinbart, was darin endete das er unangemeldet und alkoholisiert auftauchte wann es ihm paßte, zu dem kleinen sagte : schau dein befoffener Papa ist da - und meine Wohnung trotz aufforderung nicht verließ. Nach einigen Vorfällen dieser Art habe ich eine änderung des Umgangsrechtes eingeklagt (feste Zeiten) zu dieser Verhandlung erschien mein Ex-Mann allerdings nicht, wie schon zur ersten Scheidungsverhandlung. Auch die Alimente mußte ich beim JA einklagen weil er nicht gezahlt hat. Für das alles habe ich mehrere Zeugen, die sein verhalten bestätigen können.

Z.b. wußte er eine Woche lang das er den kleinen beuschen darf, zur vereinbarten Zeit rief er sternhagelvoll an, er lönne nicht kommen, hätte die ganze Nacht gesoffen. - Aber sein Kind wäre ihm ja so wichtig.



Er ging mit dem kleinen nie spazieren, und während der Ehe hatte er mir verboten alleine mit dem kleinen raus zu gehen. Vor MOnaten wollte er plötzlich mit dem kleinen alleine rausgehen, ihn in seinen Paß eintragen lassen und wissen welche Medikamnte das Kind nehmen muß. Der KV hat schon öfters gemeint das er "abhaut" - mit Kind?



Er wird auch sehr schnell Agressiv, schlägt dann mit der Faust in die Wand so lange bis sie blutet - auch Gegenstände sind öfters mal durch die Gegend geflogen.



Er weiß über jeden meiner Schritte bescheid - ich krieg schon verfolgungswahn. Nun hat er den Kleinen seit März nicht mehr gesehen. Er hat sich aber auch niemals darum bemüht das Kind wieder sehen zu dürfen. Plötzlich (weil er um 26 Euro mehr Aliemente mehr bezhalen muß, pocht er wieder auf sein Recht, den Kleinen zu sehen. Schickt mir sogar das JA.



Ich wollte dem kleinen niemals seinen Vater voreinthalten - aber der KV macht mich fertig.

Wenn ich ihn wieder zu dem kleinen lasse geht alles von vorne los.



So wie schon so oft. Das alles entspricht der absoluten Wahrheit.



Kann ich ihm den Ungang verbieten? Kann ich das Gerichtlich Festlegen lassen?



Kimberly








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JUSLINE
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RE: Umgangsrecht

Beitrag von JUSLINE » 06.07.2003, 16:26

Hallo Kimberly,



habe die Antwort von Dr. Tews im anderen Forum gelesen. Begleitung/Besuchscafé - oder Aussetzung des Besuchsrecht für eine bestimmte Zeit, - was sonst sollte man hier machen. So wie Sie die Situation schildern, ist sie allseits nicht tragbar. Vielleicht ist es auch besonders ungünstig, dass neben dem Besuchsanliegen des Mannes auch noch eine unbewältigte Trennungssituation vorliegt.



Wenn`s geht, achten Sie auch auf Ihre Gesundheit und sozialen Anschluss, - besonders wichtig mit/bei behinderten Kindern, die nun einmal der Mutter viel abverlangen an Anstrengung (Falls Sie das nicht ohnedies schon tun).



mfg,MA.


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