Unterhalt

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JUSLINE
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Unterhalt

Beitrag von JUSLINE » 06.06.2003, 12:09

Hallo



Ich bin 23 Jahre alt und habe als Student kein Einkommen, und bekomme auch kaum Beihilfen da mein Vater zu gut verdient.

Zu meiner Lebenssituation, Ich studiere seit Herbst 2000, und lebe mit meiner 22jährigen Frau und meiner 2einhalb Jahre alten Tochter in der Eigentumswohnung meines Vaters.

Zu Studienbeginn bekam ich monatlich ATS 5000.- von meinem Vater überwiesen. Seit Juli 2002 bekommen wir eine Kindergeldzahlung vom Land Steiermark in der Höhe von umgerechnet ATS 6000.-, seit diesem Zeitpunkt überweist mir mein Vater kein Geld mehr. Als ich ihn Sommer vergangenen Jahres darauf ansprach sagte er, wenn ich das Geld vom Land nicht mehr bekomme würde er wieder Unterhalt zahlen.

Das Geld vom Land wurde eingestellt, und trotzdem überweist er mir kein Geld. Zudem bin ich für Elektrizität und Betriebskosten selbst zuständig.

Meine Frau verdient ca. 200€ im Monat als Native Speaker, und die Rechnungen machen ungefähr 150€ im Monat aus.

Meine Frau ist Amerikanerin, und will diesen Herbst zu studieren beginnen, und Ihre Eltern können sie nur zum Teil unterstützen. Ich wollte nur wissen inwiefern mein Vater für mich unterhaltspflichtig ist!

Zu seiner Person, er ist über 40 und war bis vor einem Jahr techn. Angestellter und ist seit einem halben Jahr Betriebsleiter einer mittelgroßen Firma. Er ist von meiner Mutter geschieden, meine Mutter lebt zusammen mit meinen 2 kleineren Geschwistern (17,11) zusammen und bekommt dafür 400€ monatlich an Unterhalt, dafür muss sie nicht für meinen Bruder und mich aufkommen(23,22). Mein Bruder beginnt diesen Herbst mit seinem Zivildienst, und möchte auch wissen ob ihm Unterhalt zusteht oder nicht.

Mein Vater bekommt für uns beide Famillienbeihilfe, die er mir nicht einmal überweist und für meinen Bruder zahlte er bisher ATS 4000.-



Ich hoffe das alles ist nicht zu verwirrend und hoffe auf eine baldige Antwort



Alex



DorisMihokovic
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RE: Unterhalt

Beitrag von DorisMihokovic » 06.06.2003, 13:57

Das Kindergeld, das Sie bzw. Ihre Frau bezogen haben, war nicht der Unterhalt fuer Sie, sondern m. E. fuer Ihr Kind. Dies kann daher m. E. nicht dazu fuehren, dass Ihr Vater die Unterhaltsleistungen Ihnen gegenueber einstellt. Wenn Sie fuer Ihr Kind nicht sorgen koennen, kann sogar ev. der Grossvater (Ihr Vater) zur Unterhaltszahlung fuer seinen Enkel herangezogen werden. Wenden Sie sich dringend am Amtstag Ihres zustaendigen Bezirksgericht an einen Rechtspfleger, der Sie ueber Ihre Rechte kompetent und kostenlos informieren wird.

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RE: Unterhalt

Beitrag von JUSLINE » 06.06.2003, 14:27

Ja, Ihr Vater ist für Sie sorgepflichtig (solange Sie im Studium ernsthaft vorankommen). Hat keiner von Ihnen (Sie plus Ihre Frau) einen Karenzgeldanspruch gehabt und hat das Kindergeld des Landes Steiermark gleichzeitig die Funktion eines Karenzgeldersatzes gehabt, das Ihnen persönlich, aber nicht Ihrer Frau zugestanden ist, so wäre eine Reduktion bis zum Wegfall der Geldalimentation für diesen Zeitraum denkbar. (Unterlagen über diese Unterstützung zur Beurteilung nötig)



Da Ihr Vater zumindest fünf Sorgepflichten (Exgattin und vier Kinder aus dieser Ehe) hat, sollten Sie nicht ausschließen, dass er finanziell nicht in der Lage sein könnte, Ihnen Geldunterhalt wie bisher zu leisten (kommt aufs Gehalt sowie weitere Umstände an). Vielleicht hat er jetzt nur darauf gewartet, dass Sie auf Ihn zukommen und es zu einem diesbezüglichen "Ermäßigungsgespräch" kommt? Immerhin besteht ja grundsätzlich die Möglichkeit einer rückwirkenden Beantragung der Familienbeihilfe durch Sie bzw. evtl. Ihre Mutter, falls die gesetzlichen, näheren Voraussetzungen dafür gegeben sein sollten, bei gleichzeitigem rückwirkendem Entzug für den Vater, und Ihr Vater hat - wegen Ihrer Volljährigkeit - idR jährlich dem Finanzamt Ihre Studienbestätigung sowie Zahlungsnachweise für die Alimentation nachzuweisen, damit der Familienbeihilfenbezug verlängert wird.



Ob Ihrem Bruder während der Zivildienstzeit ein Geldalimentationsanspruch gegenüber dem Vater zusteht, hängt ua auch davon ab, ob die Zivildienstentschädigung, die er erhalten wird, seine Lebenshaltungskosten (Unterkunft?) abdecken wird.



Aber jedenfalls ist eine Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Bezirksgericht für rechtliche Informationen empfehlenswert, wären Sie doch im Falle der Nichtbezahlung von Alimenten wohl gezwungen, die Hilfe des Gerichtes anzurufen.



Mfg, MA.


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RE: Unterhalt

Beitrag von JUSLINE » 06.06.2003, 14:30

Danke für die Informationen.


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RE: Unterhalt

Beitrag von JUSLINE » 06.06.2003, 14:43

Ich danke für die ausführliche Antwort.



Mein Vater ist natürlich für meine beiden Geschwister unterhaltspflichtig, jedoch wurde es bei der einvernehmlichen Scheidung so geregelt, dass er nur 400€ im Monat für beide zahlt (11,17) und nicht, dafür aber meine Mutter für meinen Bruder und mich nicht unterhaltspflichtig ist sonder auch mein Vater.

Gespräche boten keine Lösung da er sicher ist im Recht zu sein, daher wollte ich mich über meine Rechte und Pflichten und über die meines Vaters zu informieren.

Über Geldnot hat er nicht zu klagen, obwohl ich nicht weiß wieviel er verdient, aber als Betriebsleiter sicher nicht allzu wenig.

Berechnet wird der Unterhalt folgend, oder: durschnittliches monatliches Einkommen*14/12 und davon 22%minus 3*2% wegen meiner 3 Geschwister(meine Mutter hat um keinen Unterhalt angesucht)=16% des durchschnittlichen monatl. Einkommens.

Aber wie sieht es dann mit der Wohnung un den Betriebskosten aus. Die Betriebskosten bezahle ich ja schon, und über eine Miete wollte er auch mit mir sprechen.



Angenommen die 16% wären monatlich 400€, was würde da abgezogen werden unter dem Umstand dass ich in seiner Wohnung lebe.


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RE: Unterhalt

Beitrag von JUSLINE » 06.06.2003, 14:57

> Berechnet wird der Unterhalt folgend, oder: durschnittliches monatliches Einkommen*14/12 und davon 22%minus 3*2% wegen meiner 3 Geschwister(meine Mutter hat um keinen Unterhalt angesucht)=16% des durchschnittlichen monatl. Einkommens.

> Aber wie sieht es dann mit der Wohnung un den Betriebskosten aus. Die Betriebskosten bezahle ich ja schon, und über eine Miete wollte er auch mit mir sprechen.

>

> Angenommen die 16% wären monatlich 400€, was würde da abgezogen werden unter dem Umstand dass ich in seiner Wohnung lebe.



Genaue Prozente hin oder her - ich bin jedenfalls von einer anderen Prämisse als Sie ausgegangen:



Die Vereinbarung, dass Ihre Mutter für Sie nicht mehr unterhaltspflichtig sein soll und an ihrer Stelle der Vater die "volle Sorgepflicht",sozusagen, übernimmt, gilt nur zwischen den Eltern. Sie gilt nicht Ihnen gegenüber. Um also die genaue Unterhaltsverpflichtung ihres Vaters berechnen zu können, bedarf es zunächst einer fiktiven Berechnung: Wie hoch wäre der Unterhaltsanspruch, der Ihnen gegenüber Ihrer Mutter gesetzlich zustünde (Geldunterhalt, falls Sie nicht mehr dort wohnen, oder allenfalls Ermäßigung des Geldunterhaltes, wenn Sie teilweise dort sind oder Ihre Mutter andere erhebliche Leistungen erbringt)) Zweiter Schritt dann: Berechnen, wie hoch der Anspruch gegenüber dem Vater wäre, würde dieser "voll" für alle Kinder plus allenfalls die Gattin alimentationspflichtig sein (da wären vermutlich auch noch Details des Scheidungsvergleiches miteinzubeziehen), dann Naturalleistungen des Vaters abziehen (Wohnung!), evtl. auch noch bezüglich Ihrer Gattin (müsste aber die Judikatur nachlesen), dann das alles zusammen berechnen...



Fahre dieses Wochenende nach Salzburg zu einem Kurs, werde dort vermutlich kein Internet haben, also erst ab Mo/Di wieder hier schreiben, falls Sie noch was brauchen. Ansonsten geben ich als Juristin gerne im Rahmen des Tauschkreises "LETS", der mit so ziemlich allen anderen Tauschkreisen Österreichs vernetzt ist, Rechtsberatung um 100 Waffel die Stunde, um mein Minus abzubauen, und um dort endlich austreten zu können (sonst muss ich dort neuerdings Bares für mein Minus zahlen!)



aulehla@hotmail.com



mfg, Margarete Aulehla

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Nachsatz

Beitrag von JUSLINE » 06.06.2003, 15:00

Auf einem anderen Blatt steht, ob Sie, falls Ihr Vater nicht zahlt, den Anteil, den er für Ihre Mutter übernommen hat, auch direkt bei Ihm einklagen können (Vertrag zugunsten Dritter) oder zuerst von Ihrer Mutter Geld bezogen haben müssen und sie dann gezwungen sein würde, von Ihrem Vater dieses Geld im Rückgriff einzuklagen!



mfg, MA


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RE: Unterhalt

Beitrag von JUSLINE » 11.06.2003, 12:41

>

> Angenommen die 16% wären monatlich 400€, was würde da abgezogen werden unter dem Umstand dass ich in seiner Wohnung lebe.

>

Argumentieren könnten Sie vielleicht so, dass nicht abzuziehen ist, da die Wohnungsgewährung dem Alimentationsanteil der Mutter entspricht. (Das ist aber keine Argumentation, die in jedem Fall einer gerichtlichen Überprüfung standhalten würde, gerichtlich würdes es dann wohl komplizierter gerechnet..)



mfg, MA.


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