Liebe Sandra,
> Danke für die rasche Antwort!
> Da ich mich nur 1,5 Jahre durch eigene Einkünfte zur Gänze selbst erhalten habe bekomme ich wohl keine entsprechende Studienbeihilfe.
Die aktuellen Regelungen über Studienbeihilfe bei Selbsterhaltern siehe unter
http://www.oeh.ac.at
Soziales, plus Links.
Sie schreiben ja, dass Sie erst in zwei Jahren studieren werden, - derzeit sind vier Jahre Selbsterhaltung vor Aufnahme des Studiums gefordert. Leider mit einer jährlichen Mindestverdienstsumme, die in etwa der Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes abzüglich Kosten der Krankenversicherung entspricht. Zudem sollen ja in bestimmten Fällen schon bald die Toleranzsemester wegfallen. Aber vielleicht doch auch eine Lösung für Sie..
> (..) Ist ein 2-monatiger Heilmasseurkurs wirklich ausreichend, um als Berufsausbildung gewertet zu werden? Kann dieser Kurs den Anspruch auf Unterhalt beeinträchtigen?
Nicht die Kurzausbildung zur Heilmasseurin, wo es kurz darauf klar wurde, dass Sie diesen Beruf körperlich gesehen nicht ausüben können, sehe ich als das Problem an, sondern die absolvierte Fachschule, sowie den Umstand, dass Sie - aufs erste betrachtet - praktisch dreimal mit einer nach der Pflichtschule weiterführenden Schule von vorne angefangen haben.
Zuerst - die begonnene Gymnasialoberstufe bis zur Sechsten - dann aber nicht etwa die Schulklasse wiederholt oder auch das Gymnasium gewechselt, sondern quasi von vorne begonnen:
Wieder mit Vierzehnjährigen auf der Schulbank in der Fachschule. Nach deren Abschluss nicht etwa Weiterbildung in Richtung einer Fachmatura oder Maturaschule, sondern Massagekurs und Berufstätigkeit;
dann wieder Beginn mit einer (vierjährigen ?) Schule, dem Abendgymnasium für Berufstätige.
Es ist nach der Rechtssprechung, die ich kenne, nicht eindeutig, ob Ihnen jetzt noch ein Unterhaltsanspruch gegenüber dem Vater zusteht, haben Sie ja mehrmals gewechselt, und auch bereits gearbeitet.
Im § 140 Absatz 1 ABGB steht:
"Die Eltern haben zur Deckung der ihren Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse des Kindes unter Berücksichtigung seiner Anlagen, Fähigkeiten, Neigungen und Entwicklungsmöglichkeiten nach ihren Kräften anteilig beizutragen."
Es kommt also auf die Lebensverhältnisse der Eltern (auch der Mutter, jeder Elternteil wird separat betrachtet) an, in welchem Umfang, sprich auch: wie lange, und für wieviele Ausbildungen Unterhalt zu leisten ist.
Andererseits kommt es auf Ihre Anlagen, Fähigkeiten.. an.
Es könnte nun sein, dass Sie besondere Gründe ins Treffen führen können, warum es bei Ihnen eben so war (privat/familiäre Belastungen, Gesundheitsgründe, temporäre Leistungsschwäche, deren Verbesserung ursprünglich nicht absehbar war).
Das zu beurteilen, und zu entscheiden, ob Ihnen nunmehr noch ein Unterhaltsanspruch gegenüber dem Vater zusteht (weil Sie ja erwiesenermassen wieder -erfolgreich -in Richtung einer Matura lernen und andererseits auch nicht genug Geld für Ihren Lebensunterhalt verdienen, dabei) erfordert eine Gesamtbetrachtung, im Streitfall, durch eine/n RichterIn, wobei das Ergebnis im konkreten Fall mE nicht 100% ig vorausgesagt werden kann.
Ich habe auch nicht vor gerichtliche Schritte gegen ihn eizuleiten, ich möchte lediglich wissen welche Verpflichtungen er laut Gesetz mir gegenüber noch hat und mich, wenn möglich, dann privat mit ihm einigen.
An Ihrer Stelle würde ich mit Ihrem Vater, so wie Sie es offensichtlich ja vorhatten, über das Unterhaltsthema sprechen und mir dabei eine Begründung zurechtlegen (sollte sie in der Familie nicht evident/ bzw. dem Vater ohne weitere Erklärung einsichtig sein), warum Sie erst jetzt die Matura machen und studieren wollen. Die Verzögerung war ja insgesamt nicht allzu schlimm.
In Zeiten wie diesen mit ungünstiger Arbeitsmarktsituation ist eine gute Bildung für Mädchen unabdingbar, und sollte Ihnen bei den gegebenen guten Schulerfolgen eine zweite "Maturachance" gegeben werden. Dies umso mehr, als Sie ja jetzt wirklich gute Lernerfolge aufweisen und Zielstrebigkeit bewiesen haben.
Übrigens - haben Sie schon erwogen, Familienbeihilfe zu beantragen?
Freundliche Grüße, Margarete Aulehla