Hallo
Ich hoffe sie können mir bei meinen fragen behilflich sein.
Ich wurde am 7. Jänner 2003 geschieden.
Ich habe zwei Kinder geboren am 18.03.1993 und 11.04.1997
Mir wurde bei der Scheidung ein Unterhaltsbetrag von € 327 und €288 vorgeschrieben,
den ich zu leisten habe.
Dieser Unterhaltsvereinbarung liegt ein monatliches Durchschnittseinkommen von € 1650 zugrunde.
Da meine Kinder jetzt 10 und 6 Jahre geworden sind, fordert meine EX einen Lohnzettel von mir und natürlich mehr Geld
Meine frage nun muß ich ihr meinen Lohnzettel zeigen? Kann er von ihrem Rechtsanwalt einfordert werden, oder muß die Erhöhung vom Jugendamt
eingefordert werden?
Wenn ich dem Jugendamt meinen Lohnzettel auch nicht aushändige dann können sie eine Lohnanfrage machen, aber wer gibt ihnen die Auskunft und was ist wenn sie mich zu hoch einschätzen??
Mein Sohn ist jetzt 10 Jahre geworden gelten da die 20% oder 18% ?
Ich verdiene €1695 Netto wenn ich 20 % für meinen Sohn bezahlen muß(?) werden dann für meine Tochter die 18% von meinem Netto Einkommen berechnet
oder werden sie abzüglich der Alimente für meinen Sohn berechnet?
Ich bedanke mich im voraus
mfg Horst
Alimente
RE: Alimente
> Meine frage nun muß ich ihr meinen Lohnzettel zeigen?
Sie müssen mE nicht, aber wenn Sie sie damit überzeugen können, dass ein Erhöhungsantrag keinen Sinn hat, dann wäre es schon sinnvoll.
>Kann er von ihrem Rechtsanwalt einfordert werden, oder muß die Erhöhung vom Jugendamt eingefordert werden?
Vom Jugendamt nur dann, wenn das Jugendamt besonderer Sachwalter in Unterhaltssachen für die Kinder ist. Ansonsten kann auch Ihre Exgattin mit oder ohne Anwalt/Rechtsvertretung, einen Antrag bei Gericht stellen.
> Wenn ich dem Jugendamt meinen Lohnzettel auch nicht aushändige dann können sie eine Lohnanfrage machen, aber wer gibt ihnen die Auskunft und was ist wenn sie mich zu hoch einschätzen??
Das Gericht veranlasst solche Anfragen, es führt ja auf Antrag das Verfahren auf Herabsetzung des Unterhalts durch. Wenn einmal eine Auskunft schwarz auf weiß vorliegt, dann wird dieser Wert meines Wissens zugrundegelegt, außer im Falle einer "Anspannung", aber davon ist bei Ihnen ja wohl nicht die Rede.
> Mein Sohn ist jetzt 10 Jahre geworden gelten da die 20% oder 18% ?
> Ich verdiene €1695 Netto wenn ich 20 % für meinen Sohn bezahlen muß(?) werden dann für meine Tochter die 18% von meinem Netto Einkommen berechnet
> oder werden sie abzüglich der Alimente für meinen Sohn berechnet?
>
Üblich sind folgende Sätze: für den Sohn 20 % abzüglich 1 % für die unter zehnjährige Schwester, also 19 %, und für die Tochter 18 % abzüglich 2 % für den über zehnjährigen Bruder, also 16 %. Wenn in den Euro 1695 netto auch schon allfällige Sonderzahlungen uäm. eingerechnet sind, dieser Betrag also ein Zwölftel ihres Netto-Jahreseinkommens darstellt, und Sie dann die obigen Prozentsätze (19 %, 16 % ) von Ihrem Einkommen errechnen, dann kommen Sie auf sogar auf einen etwas niedrigeren Betrag als den, der bereits bei der Scheidung als Unterhalt festgelegt wurde.
Damit deckt der Vergleich, den Sie im Jänner geschlossen haben, wohl auch den Umstand ab, dass die Kinder kurz darauf das 6. bzw. 10. Lebensjahr erreichten bzw. Sie jetzt eine Spur mehr verdienen.
Da es zudem nunmehr in vielen Fällen auch möglich ist, eine Kürzung des Unterhalts zu erreichen, wenn der andere Elternteil, der die Alimente erhält, die Familienbeihilfe für die Kinder bezieht, der/die Zahlende aber nicht, haben Sie damit ein zusätzliches Gegenargument gegen eine Erhöhung der Alimente zum gegenwärtigen Zeitpunkt.
Rechtsanwalt Dr. Günter Tews stellt auf seiner umfangreichen Webseite - nebst einem Diskussionsforum - dankenswerterweise auch Unterlagen zu dieser Kürzungsrechnung zur Verfügung:
http://www.tews.at
mfg, MA.
Sie müssen mE nicht, aber wenn Sie sie damit überzeugen können, dass ein Erhöhungsantrag keinen Sinn hat, dann wäre es schon sinnvoll.
>Kann er von ihrem Rechtsanwalt einfordert werden, oder muß die Erhöhung vom Jugendamt eingefordert werden?
Vom Jugendamt nur dann, wenn das Jugendamt besonderer Sachwalter in Unterhaltssachen für die Kinder ist. Ansonsten kann auch Ihre Exgattin mit oder ohne Anwalt/Rechtsvertretung, einen Antrag bei Gericht stellen.
> Wenn ich dem Jugendamt meinen Lohnzettel auch nicht aushändige dann können sie eine Lohnanfrage machen, aber wer gibt ihnen die Auskunft und was ist wenn sie mich zu hoch einschätzen??
Das Gericht veranlasst solche Anfragen, es führt ja auf Antrag das Verfahren auf Herabsetzung des Unterhalts durch. Wenn einmal eine Auskunft schwarz auf weiß vorliegt, dann wird dieser Wert meines Wissens zugrundegelegt, außer im Falle einer "Anspannung", aber davon ist bei Ihnen ja wohl nicht die Rede.
> Mein Sohn ist jetzt 10 Jahre geworden gelten da die 20% oder 18% ?
> Ich verdiene €1695 Netto wenn ich 20 % für meinen Sohn bezahlen muß(?) werden dann für meine Tochter die 18% von meinem Netto Einkommen berechnet
> oder werden sie abzüglich der Alimente für meinen Sohn berechnet?
>
Üblich sind folgende Sätze: für den Sohn 20 % abzüglich 1 % für die unter zehnjährige Schwester, also 19 %, und für die Tochter 18 % abzüglich 2 % für den über zehnjährigen Bruder, also 16 %. Wenn in den Euro 1695 netto auch schon allfällige Sonderzahlungen uäm. eingerechnet sind, dieser Betrag also ein Zwölftel ihres Netto-Jahreseinkommens darstellt, und Sie dann die obigen Prozentsätze (19 %, 16 % ) von Ihrem Einkommen errechnen, dann kommen Sie auf sogar auf einen etwas niedrigeren Betrag als den, der bereits bei der Scheidung als Unterhalt festgelegt wurde.
Damit deckt der Vergleich, den Sie im Jänner geschlossen haben, wohl auch den Umstand ab, dass die Kinder kurz darauf das 6. bzw. 10. Lebensjahr erreichten bzw. Sie jetzt eine Spur mehr verdienen.
Da es zudem nunmehr in vielen Fällen auch möglich ist, eine Kürzung des Unterhalts zu erreichen, wenn der andere Elternteil, der die Alimente erhält, die Familienbeihilfe für die Kinder bezieht, der/die Zahlende aber nicht, haben Sie damit ein zusätzliches Gegenargument gegen eine Erhöhung der Alimente zum gegenwärtigen Zeitpunkt.
Rechtsanwalt Dr. Günter Tews stellt auf seiner umfangreichen Webseite - nebst einem Diskussionsforum - dankenswerterweise auch Unterlagen zu dieser Kürzungsrechnung zur Verfügung:
http://www.tews.at
mfg, MA.
RE: Alimente - Ergänzung
Das habe ich noch zu Ihrer Frage zu schreiben vergessen: Der Unterhalt wird vom Netto-Einkommen berechnet, aber soweit ich`s verstanden habe, hat der Verfassungsgerichtshof festgestellt, dass das nicht ganz korrekt ist. Da nämlich die Familienbeihilfe zur Entlastung von den Steuerbeträgen dienen soll, die vom Unterhaltsleistenden bezahlt werden mussten, um den Unterhalt erst mal zu verdienen, bezieht man nunmehr auch das Bruttoeinkommen samt div. Steuersätzen in die Berechnung der Alimentationshöhe ein. Bzw. gibt es da schon zahlreiche Entscheidungen, und wurden auch schon Berechnungsmethoden entwickelt, wie das genau erfolgen könnte. Siehe wiederum Webseite www.tews.at
mfg, MA
mfg, MA
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 11 Gäste