Fristablauf

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JUSLINE
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Fristablauf

Beitrag von JUSLINE » 23.04.2003, 10:45

(1) Das Recht auf Scheidung wegen Verschuldens erlischt, wenn der Ehegatte nicht binnen sechs Monaten die Klage erhebt. Die Frist beginnt mit der Kenntnis des Scheidungsgrundes. Sie läuft nicht, solang die häusliche Gemeinschaft der Ehegatten aufgehoben ist. Fordert der schuldige Ehegatte den anderen auf, die Gemeinschaft herzustellen oder die Klage auf Scheidung zu erheben, so läuft die Frist vom Empfang der Aufforderung an.



Mit diesem Absatz habe ich ein rechtliches Problem oder vielleicht verstehe ich es nicht.



Folgendes Beispiel:

Eine Frau fragt ihren Mann ob er eine ehewidriges Verhältnis mit einer Anderen hat. Er gesteht und bitte um Verzeihung bzw. die eheliche Gemeinschaft fortzuführen, wenn nicht sollte sie sich scheiden lassen. Bis zu diesem Zeitpunkt lebten beide gemeinsam in einer Wohnung. Die Frau fordert ihren Ehegatten auf die Wohnung zu verlassen, denn sie lässt sich scheiden.Wenn jetzt diese gesagte Person nach mehr als 6 Monaten die Scheidung auf Verschulden einklagt "wie ist das mit dem Fristablauf" in den 6 Monaten wurde vom Mann versucht die Ehe zu retten.



DANKE




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RE: Fristablauf

Beitrag von JUSLINE » 29.04.2003, 11:13

Die Frau könnte nach Ablauf von drei Jahren ab Trennung eine Scheidungsklage auf den Grund stützen, dass die eheliche Beziehung aufgrund des Verschuldens des Ehegatten unheilbar zerrüttet wurde, verbunden mit dem Antrag, dass das überwiegende Verschulden an der Zerrüttung (durch den beklagten Ehemann) auch im Scheidungsurteil festgestellt werde. Dadurch dass sie in der Wohnung verblieben ist und die Trennung schon vollzogen ist, mag sie in einer für das Scheidungsverfahren vergleichsweise günstigen Position "für später" sein. durch eine solche Zerrüttungsscheidung mit Verschuldensausspruch bleibt ihr allfälliger Unterhaltsanspruch gegenüber dem Mann idR besser gewahrt als bei einer normalen Verschuldensscheidung. Wenn die Frau kurz nach der Trennung zu einer entsprechenden Rechtsberatung gegangen ist, könnte das das Resultat gewesen sein. Vielleicht möchte sie jetzt in Richtung einer einvernehmlichen Scheidung wirken. Aus zahlreichen "Verschuldensklagen" werden dann noch "einvernehmliche Scheidungen".



Menschlich ist an einer solchen Situation mE traurig, dass man das Florieren einer Ehe manchmal trotz Bemühung nicht wieder herstellen kann. Dann sollte mE aber trotzdem kein Hass regieren, und die Partner sollten versuchen, sich gütlich zu einigen. Sicherlich mag das in vielen Fällen einen der Partner ungleich mehr "treffen" als den anderen.



Alles Gute, MA.

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RE: Fristablauf

Beitrag von JUSLINE » 29.04.2003, 11:17

Herzlichen Dank für die Ausführliche, Verständliche Antwort



DANKE


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