Sittenwidriger Unterhaltsverzicht bei einvernehmlicher Scheidung
Verfasst: 04.03.2019, 17:38
Sehr geehrtes Team,
meine Frau will sich von mir nach einem halben Jahr Ehe Einvernehmlich scheiden lassen.
Wir haben keine Kinder, die Aufteilung des Vermögen und der Ehewohnung ist schon erledigt und wir würden beide auf Ehegatten Unterhalt verzichten unter Ausschluss von unverschuldeter Not, geänderten Verhältnissen usw.
Jetzt habe ich mich informiert und raus gefunden das dieser Unterhaltsverzicht Sittenwidrig sein kann wenn meine Frau in einer Notsituation ist und von mir Billigkeitsunterhalt fordern kann (10-15% des Nettoeinkommens).
Da wir beide noch sehr jung sind möchte ich dieses Risiko nicht eingehen das irgendwann noch eine
Forderung von ihr kommt, und suche daher nach einem Ausweg.
Leider habe ich bis jetzt keine Möglichkeit gefunden dies mit einer Einvernehmlichen Scheidung ab zu wenden, nur mit einer Scheidungsklage welche ich zwar meiner Meinung nach gewinnen würde (sie hat die gemeinsame Ehewohnung von einen auf den anderen Tag verlassen), welches aber natürlich gewisse Risiken birgt.
Daher meine Frage an die Profis, ob es möglich ist eine Einvernehmliche Scheidung durch zu führen und diesen Billigkeitsunterhalt bei Notstand rechtsgültig aus zu nehmen?
Ist es eventuell möglich eine rechtswirksame Vereinbarung zwischen mir und meiner Frau auf zu setzten welche besagt das niemals jemand von uns beiden den Unterhaltsverzicht anfechten oder für Sittenwidrig erklären kann?
Vielen dank für Ihre Hilfe!
meine Frau will sich von mir nach einem halben Jahr Ehe Einvernehmlich scheiden lassen.
Wir haben keine Kinder, die Aufteilung des Vermögen und der Ehewohnung ist schon erledigt und wir würden beide auf Ehegatten Unterhalt verzichten unter Ausschluss von unverschuldeter Not, geänderten Verhältnissen usw.
Jetzt habe ich mich informiert und raus gefunden das dieser Unterhaltsverzicht Sittenwidrig sein kann wenn meine Frau in einer Notsituation ist und von mir Billigkeitsunterhalt fordern kann (10-15% des Nettoeinkommens).
Da wir beide noch sehr jung sind möchte ich dieses Risiko nicht eingehen das irgendwann noch eine
Forderung von ihr kommt, und suche daher nach einem Ausweg.
Leider habe ich bis jetzt keine Möglichkeit gefunden dies mit einer Einvernehmlichen Scheidung ab zu wenden, nur mit einer Scheidungsklage welche ich zwar meiner Meinung nach gewinnen würde (sie hat die gemeinsame Ehewohnung von einen auf den anderen Tag verlassen), welches aber natürlich gewisse Risiken birgt.
Daher meine Frage an die Profis, ob es möglich ist eine Einvernehmliche Scheidung durch zu führen und diesen Billigkeitsunterhalt bei Notstand rechtsgültig aus zu nehmen?
Ist es eventuell möglich eine rechtswirksame Vereinbarung zwischen mir und meiner Frau auf zu setzten welche besagt das niemals jemand von uns beiden den Unterhaltsverzicht anfechten oder für Sittenwidrig erklären kann?
Vielen dank für Ihre Hilfe!