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Auszug aus ehelicher Gemeinschaft

Verfasst: 03.03.2019, 12:25
von Edele
Hallo,
ich habe beschlossen, meinen Mann nun endgültig zu verlassen, der Gedanke dazu ist bereits länger vorhanden.
Wir sind nun seit fast fünf Jahren verheiratet, ich zog zu ihm in sein Haus.
Leider bin ich hier nur geduldet und darf weder Bilder aufhängen, noch Gäste ( meine Familie ) einladen und diesen Zustand ertrage ich nicht länger.
Auf was muss ich achten, um einen eventuellen Unterhaltsanspruch nicht zu verlieren.

Vielen Dank

Edele

Re: Auszug aus ehelicher Gemeinschaft

Verfasst: 03.03.2019, 19:51
von Heron
Einseitig können Sie bei aufrechter Ehe gesondert Wohnung nehmen, wenn Ihnen das weitere Zusammenleben mit dem Ehegatten unzumutbar ist (insb. bei körperlichen Bedrohungen/Gewalt) oder bei gewichtigen persönlichen Gründen. Wenn nicht offensichtlich ist, dass solche Gründe vorliegen, können Sie über einen Antrag bei Gericht eine Entscheidung darüber veranlassen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Ihnen das Verlassen der gemeinsamen Ehewohnung als eheliche Pflichtverletzung ausgelegt wird – dies kann im Scheidungsfall empfindliche unterhaltsrechtliche Konsequenzen haben.

Es scheint also sinnvoll, eine rechtliche Beratung (Frauen-/Familienberatungsstellen, Bezirksgericht am Amtstag, Anwalt) in Anspruch zu nehmen, wo Sie zu den weiteren Schritten angeleitet werden können.

Re: Auszug aus ehelicher Gemeinschaft

Verfasst: 04.03.2019, 08:11
von Edele
Danke für die Mitteilung