Haus und Grundstück wurde von einem Ehepartner in die Ehe eingebracht, ist gemeinsamer Wohnsitz.
Wie ist die gesetzliche Regelung bei Scheidung. Hat der nicht-besitzende Ehepartner Ansprüche auf Wohnrecht ?, Kann der besitzende Ehepartner eine Art Miete für die gemeinsame Nutzung während der Ehe verlangen ?
Während der Ehe wurden diverse, kostspielige Umbauten durchgeführt. Finanziert durch gemeinsames Einkommen. In welcher Höhe kann der nicht besitzende Ehepartner bei der Scheidung dafür eine Entschädigung erhalten? Wie werden geleistete Arbeitsstunden des nicht besitzenden Ehepartners honoriert ?
Ansprüche
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RE: Ansprüche
Ueber die Ehewohnung entscheidet im Scheidungsverfahren der Richter nach Billigkeit - wer das dringendere Wohnbeduerfnis hat - unabhaengig davon, wer die Wohnung angeschafft hat. Ausgleichszahlungen sind jedoch i.d.R. vorgesehen. Fuer die Dauer der Ehe kann m. E. kein Nutzungsentgelt gefordert werden, da der § 90 ABGB das gemeinsame Wohnen als eheliche Pflicht vorsieht.
(Die Ehegatten sind einander zur umfassenden ehelichen Lebensgemeinschaft, besonders zum gemeinsamen Wohnen, sowie zur Treue, zur anständigen Begegnung und zum Beistand verpflichtet.)
(Die Ehegatten sind einander zur umfassenden ehelichen Lebensgemeinschaft, besonders zum gemeinsamen Wohnen, sowie zur Treue, zur anständigen Begegnung und zum Beistand verpflichtet.)
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