Alimente

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JUSLINE
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Alimente

Beitrag von JUSLINE » 14.02.2003, 14:00

Hallo,

Mein 13-jähriger Sohn Sebastian wohnt bei seiner Mutter, von der ich geschieden bin. Ich bin Franzose und lebe seit 8 Monaten auch in F. Unser Scheidungsvergleich wurde gem. österreichischem Recht abgeschlossen und schreibt 22% meines Einkommens als Alimente für Sebastian mit einer Mindestbetrag von 4,200 ÖS vor. Bis 10/2002 war die Zahlung problemlos. Seit 02/2002 bin ich arbeitslos und die Alimente sind jetzt problematisch; Ich habe sie in 01/2003 auf 22% meines Einkommens, das liegt unter 4,200öS, gekürzt und in 02/2003 nicht bezahlt. Sebastians Mutter protestierte schon und 09/2002 und ließ mein Einkommen 1999-2002 prüfen, woraus höchswahrscheinlich entstehen wird, dass ich keine Schuld habe. Sie wünscht jetzt auch eine Bemessung meiner Zahlungskraft nach "Anspannungsgrundsatz" vor. Meine Bildung und Erfahrung würden einer Alimentverpflichtung unabhängig meines Einkommens unterliegen. Allerdings reden wir nur von 1 oder Monaten niedrigere Alimente, vielleicht 500€, bis ich eine Arbeit finde. In dieser Zeit können auch noch Begutachtenskosten erwachsen...

Wie kann ich diesen Unsinn stoppen? Existiert überhaupt der Grundsatz?




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JUSLINE
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RE: Alimente

Beitrag von JUSLINE » 29.04.2003, 11:28

So einfach scheint es mir nicht, "diesen Unsinn zu stoppen". Es dürfte in der Tat kontraproduktiv sein, - nämlich auch für die spätere Leistungsfähigkeit und Leistungswilligkeit des Zahlungspflichtigen - aus eigentlich nicht gegebenem Grund Gutachtenskosten auflaufen zu lassen.



Sie können davon ausgehen, dass in Ihrer Situation nach wie vor österreichisches Recht anzuwenden ist, -das Kind lebt ja hier bzw. ist österreichischer Staatsbürger.



Wenn Sie aber über die erforderlichen Einkünfte nicht mehr verfügen, die vereinbarten Alimente weiterzuzahlen, dann kann der zu leistende Unterhalt mE aber jedenfalls gerichtlich reduziert werden. Sie könnten einen solchen Herabsetzungsantrag beim zuständigen österreichischen Pflegschaftsgericht stellen, das ist auch für vergangene Zeitperioden möglich.



Den Anspannungsgrundsatz gibt es sehr wohl, und je nach Ausgang des vom Gericht voraussichtlich eingeholten Gutachtens können dann Alimente auch in höherem Ausmaße bemessen werden, als es prozentuell ihrem Einkommen entspricht. Jedenfalls werden Sie Ihre Einkünfte und den Grund Ihrer (vorübergehenden) Arbeitslosigkeit darlegen müssen.



Ich denke, in Zeiten wie diesen kann Arbeitslosigkeit jeden mal treffen, und die Kindesmutter hat da hoffentlich Verständnis, zumal, wenn es sich nur um einen vorübergehenden Zustand handelt.



Jedenfalls könnten Sie versuchen, in Zukunft derartigen Verfahren vorzubeugen, indem Sie ausreichenden Kontakt mit der Kindesmutter halten, und Ihr Ihre tatsächlichen Einkünfte unter Beilage glaubwürdiger und ausreichend ausführlicher Belege darlegen.



Sobald Sie merken, dass Sie arbeitslos werden, könnten Sie ja in Zukunft ehebaldigst Kontakt mit der Kindesmutter aufnehmen und es ihr darlegen - dann sieht sie sich vielleicht nicht veranlasst, zu Gericht zu gehen mit dem Problem.



Grüße, MA.

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