nichteheliche Lebensgemeinschaft

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nichteheliche Lebensgemeinschaft

Beitrag von JUSLINE » 13.01.2003, 13:14

Was bringt das eigentlich? Ich meine, wie läuft das eigentlich ab?

Ich lebe mit meinem Freund seit drei Jahren zusammen, ist das schon eine Lebensgemeinschaft? Oder muß man das irgendwo melden? Bringt mir das etwas? So oft ist in Formularen auszu füllen, ob man ledig ist oder in einer Lebensgemeinschaft lebt oder so etwas. Welchen Unterschied macht das?




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RE: nichteheliche Lebensgemeinschaft

Beitrag von JUSLINE » 16.01.2003, 13:40

Eine uneheliche Lebensgemeinschaft ist vereinfacht ausgedrückt eine Ehe ohne Ehevertrag. Diese besteht aufgrund der Tatsache, dass diese Lebensgemeinschaft in eheähnlicher Form gelebt wird. Eine zeitliche Komponente ist nicht das einzige Kriterium. Die Lebensgemeinschaft ist eine Gemeinschaft im Tisch und Bett - eine umfassende Lebens-, Liebes- und Wirtschaftsgemeinschaft aber ohne die weitreichenden rechtlichen Folgen der Ehe. In Ihrem Fall können wohl nur Sie definitiv beurteilen ob diese umfassende Gemeinschaft vorliegt - den Anschein hat es jedenfalls.

Das kein Ehevertrag besteht bedeutet aber nicht, dass diese Lebensgemeinschaft in allen Belangen rechtlich ohne Folgen ist. In vielen Bereichen wie z.B. Mietrecht, Sozialversicherungsrecht und in der Strafprozessordnung knüpft der Gesetzgeber an diesen Tatbestand Rechtsfolgen.

Wird nun bei einem Formular danach gefragt, kann dies natürlich rechtliche Folgen haben, es kommt auf den von Ihnen gestellten Antrag an. Beim Ansuchen um Wohnbeihilfe z.B. werden die Bezüge der Partner für die Berechnung der Beihilfe zusammengelegt. Eine falsche Auskunft kann daher auch problematisch sein.

Eine Meldung des Lebenspartners ist nur nach dem Meldegesetz bei der Gemeinde erforderlich, falls dieser bei Ihnen Wohnung genommen hat.

Ob Ihnen die Lebensgemeinschaft etwas bringt müßten Sie wissen.

Bei einer Trennung der Gemeinschaft ist ebenfalls eine Aufteilung der Güter erforderlich.


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RE: nichteheliche Lebensgemeinschaft

Beitrag von JUSLINE » 16.01.2003, 17:12

Danke für die ausführliche Antwort.




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