Wohnrecht bei Scheidung

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JUSLINE
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Wohnrecht bei Scheidung

Beitrag von JUSLINE » 02.01.2003, 22:06

Mein Mann hat nach 10 Jahren Ehe eine Geliebte, und aus diesem Grund ist er aus unserer Wohnung ausgezogen. Obwohl wir uns auf eine Trennung für ca. 6 Monate geeinigt hatten (seine Freundin hat ihn verlassen), möchte er jetzt plötzlich die Scheidung, da ihm sein freies Leben besser gefällt. Unsere Kinder sind 4 und 5 Jahre alt.

Wir leben in einer Wohnung, die vorher ein Lokal war, ihm Haus seiner Eltern. Mit unserem gemeinsamen Geld haben wir eine Wohnung daraus gemacht, Wände aufgestellt, eingerichtet, Elektriker, usw. Also wirklich erst eine Wohnung aus einem grossen Raum gemacht (167 qm). Nun möchte er eine einvernehmliche Scheidung und dass ich die Wohnung aufgebe. Da er nur ein Stockwerk höher wohnt, und die selbe Adresse hat, kann ich nicht nachweisen, da er die Wohnung ja schon verlassen hat - denn das gilt ja als Aufgabe der Wohnung, oder nicht? Im übrigen sind wir nicht ins Grundbuch eingetragen, wir haben nur mit unserem Geld eine Wohnung gebaut in den vier Wänden meiner Schwiegereltern und zahlen den Kredit und die Wohnbauförderung, sowie die Betriebskosten. Mein Mann wird das gesamte Haus einschliesslich der Wohnung einmal erben. Jetzt meine Frage: Hat er wirklich eine Chance, dass ich die Wohnung verlassen muss? Er hat mich betrogen, drängt auf die Scheidung und ist ja bereits ausgezogen. Und können mir meine Schwiegereltern wirklich "verbieten", dass - sollte ich in der Wohnung bleiben - jemals ein anderer Mann bei mir ein- und ausgeht? Denn sie haben mir angedroht, mich spätestens dann rauszuwerfen.(Ich bin erst 28). Ausserdem bin ich wegen der Kinder nur 20 Stunden die Woche beschäftigt und verdiene 530 Euro im Monat. Muss mein Mann mich finanziell unterstützen?

Bitte um Auskunft!!!

Danke






DorisMihokovic
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RE: Wohnrecht bei Scheidung

Beitrag von DorisMihokovic » 05.01.2003, 19:32

Da Ihr Problem ziemlich komplex ist - Wohnrecht + Scheidungsrecht, sollten Sie dringendst einen Rechtsanwalt oder zumindest eine erste kostenlose Rechtsberatung (bei der Rechtsanwaltskammer oder an den Amtstagen Ihres zustaendigen Bezirksgerichts) in Anspruch nehmen!

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