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Haus und nichtehelicher Lebenspartner

Verfasst: 14.11.2002, 12:38
von JUSLINE
Nachdem für mich ein weiteres Zusammenleben mit meinem nichtehelichen Lebenspartner nicht weiter möglich ist, habe ich ihn schriftlich (Zustellung durch Gerichtsvollzieher)aufgefordert, aus meinem Haus auszuziehen. Er weigert sich aber, was kann ich nun tun?

RE: Haus und nichtehelicher Lebenspartner

Verfasst: 23.11.2002, 09:25
von DorisMihokovic
Sie muessen eine Raeumungsklage einreichen.