Haus und nichtehelicher Lebenspartner
Haus und nichtehelicher Lebenspartner
Nachdem für mich ein weiteres Zusammenleben mit meinem nichtehelichen Lebenspartner nicht weiter möglich ist, habe ich ihn schriftlich (Zustellung durch Gerichtsvollzieher)aufgefordert, aus meinem Haus auszuziehen. Er weigert sich aber, was kann ich nun tun?
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RE: Haus und nichtehelicher Lebenspartner
Sie muessen eine Raeumungsklage einreichen.
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