Haus und nichtehelicher Lebenspartner

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JUSLINE
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Haus und nichtehelicher Lebenspartner

Beitrag von JUSLINE » 14.11.2002, 12:38

Nachdem für mich ein weiteres Zusammenleben mit meinem nichtehelichen Lebenspartner nicht weiter möglich ist, habe ich ihn schriftlich (Zustellung durch Gerichtsvollzieher)aufgefordert, aus meinem Haus auszuziehen. Er weigert sich aber, was kann ich nun tun?



DorisMihokovic
Beiträge: 717
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Haus und nichtehelicher Lebenspartner

Beitrag von DorisMihokovic » 23.11.2002, 09:25

Sie muessen eine Raeumungsklage einreichen.

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