Hat die Polizei das Recht, dem ausgesperrten Ehepartner Wohn
Verfasst: 09.11.2002, 12:06
Vorgeschichte kurz zusammengefasst: habe vor Monaten Scheidung eingereicht und wurde von meiner Frau genötigt, die Klage wieder zurückzunehmen, da sie das Verfahren so lang wie möglich hinauszögern wollte. Vor allem aufgrund der vorhersehbaren Anwaltskosten habe ich getan was sie wollte. Wir hatten aber vereinbart, dass sie so bald wie möglich ausziehen wird.
Dies ist aber bis heute nicht geschehen, und ich muss immer noch mit ihr zusammenleben. Erneut eine streitige Scheidung zu beantragen und monatelang oder jahrelang zu warten, dauert mir zu lange. Daher meine Frage: falls ich sie aus der Wohnung aussperre, und sie holt die Polizei zu Hilfe, und die Polizei befiehlt mir, meine Frau einzulassen, muss ich das tun? Oder hat die Polizei vorerst keine Kompetenz, erst nach einem Gerichtsbeschluss?
Dies ist aber bis heute nicht geschehen, und ich muss immer noch mit ihr zusammenleben. Erneut eine streitige Scheidung zu beantragen und monatelang oder jahrelang zu warten, dauert mir zu lange. Daher meine Frage: falls ich sie aus der Wohnung aussperre, und sie holt die Polizei zu Hilfe, und die Polizei befiehlt mir, meine Frau einzulassen, muss ich das tun? Oder hat die Polizei vorerst keine Kompetenz, erst nach einem Gerichtsbeschluss?