Hat die Polizei das Recht, dem ausgesperrten Ehepartner Wohn

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JUSLINE
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Hat die Polizei das Recht, dem ausgesperrten Ehepartner Wohn

Beitrag von JUSLINE » 09.11.2002, 12:06

Vorgeschichte kurz zusammengefasst: habe vor Monaten Scheidung eingereicht und wurde von meiner Frau genötigt, die Klage wieder zurückzunehmen, da sie das Verfahren so lang wie möglich hinauszögern wollte. Vor allem aufgrund der vorhersehbaren Anwaltskosten habe ich getan was sie wollte. Wir hatten aber vereinbart, dass sie so bald wie möglich ausziehen wird.



Dies ist aber bis heute nicht geschehen, und ich muss immer noch mit ihr zusammenleben. Erneut eine streitige Scheidung zu beantragen und monatelang oder jahrelang zu warten, dauert mir zu lange. Daher meine Frage: falls ich sie aus der Wohnung aussperre, und sie holt die Polizei zu Hilfe, und die Polizei befiehlt mir, meine Frau einzulassen, muss ich das tun? Oder hat die Polizei vorerst keine Kompetenz, erst nach einem Gerichtsbeschluss?



DorisMihokovic
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RE: Hat die Polizei das Recht, dem ausgesperrten Ehepartner

Beitrag von DorisMihokovic » 09.11.2002, 21:34

Es liegt auf jeden Fall Besitzstoerung vor. Dagegen kann Ihre Frau mit Klage vorgehen. Weiters koennte sie durch eine einstweilige Verfuegung vom Gericht wieder Zutritt zur Wohnung begehren. Inwieweit auch die Polizei einschreiten kann, entzieht sich meiner Kenntnis. Wenn Ihre Frau in ein Hotel zieht, koennten Sie u. U. zur Zahlung der Kosten verpflichtet werden. Ev. koennte das Aussperren aus der Wohnung auch als Eheverfehlung im Zuge des Scheidungsverfahrens gegen Sie geltend gemacht werden.

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