Scheidung nach welchem Gesetz
Verfasst: 07.11.2002, 00:15
Hallo,
Ich besitze sowohl einen iranischen als auch einen österreichischen Pass. Vor zwei Jahren habe ich im Iran mit meinem iranischen Pass eine Iranerin geheiratet. Vor einem halben Jahr hat sie mich verlassen und ist nach Iran zurückgekehrt. Ich habe inzwischen jemanden kennen gelernt mit dem ich früher oder später wieder eine eheliche Beziehung eingehen möchte.
Meine Frage ist nun ob ich mich erst von meiner iranischen Frau scheiden lassen muss oder ob ich einfach mit meinem österreichischen Pass heiraten kann. Und wenn, dann nach welchem Gesetz und wo muss ich mich zuerst scheiden lassen?
Ich bedanke mich im Voraus für die Antwort.
Ich besitze sowohl einen iranischen als auch einen österreichischen Pass. Vor zwei Jahren habe ich im Iran mit meinem iranischen Pass eine Iranerin geheiratet. Vor einem halben Jahr hat sie mich verlassen und ist nach Iran zurückgekehrt. Ich habe inzwischen jemanden kennen gelernt mit dem ich früher oder später wieder eine eheliche Beziehung eingehen möchte.
Meine Frage ist nun ob ich mich erst von meiner iranischen Frau scheiden lassen muss oder ob ich einfach mit meinem österreichischen Pass heiraten kann. Und wenn, dann nach welchem Gesetz und wo muss ich mich zuerst scheiden lassen?
Ich bedanke mich im Voraus für die Antwort.