Hallo,
Ich besitze sowohl einen iranischen als auch einen österreichischen Pass. Vor zwei Jahren habe ich im Iran mit meinem iranischen Pass eine Iranerin geheiratet. Vor einem halben Jahr hat sie mich verlassen und ist nach Iran zurückgekehrt. Ich habe inzwischen jemanden kennen gelernt mit dem ich früher oder später wieder eine eheliche Beziehung eingehen möchte.
Meine Frage ist nun ob ich mich erst von meiner iranischen Frau scheiden lassen muss oder ob ich einfach mit meinem österreichischen Pass heiraten kann. Und wenn, dann nach welchem Gesetz und wo muss ich mich zuerst scheiden lassen?
Ich bedanke mich im Voraus für die Antwort.
Scheidung nach welchem Gesetz
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- Registriert: 16.04.2007, 16:57
RE: Scheidung nach welchem Gesetz
M. E. muessen Sie sich unbedingt scheiden lassen. Zustaendig ist das Gericht, wo der letzte gemeinsame ordentliche Wohnsitz war. Dies scheint Oesterreich zu sein. Wenn Ihre Frau nicht greifbar ist, muss ein Abwesenheitskurator bestellt werden. Wenden Sie sich an einem der Amtstage an das zustaendige Bezirksgericht, wo man Sie diesbzgl. beraten wird.
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