weiss jemand, wie es gehandhabt wird, wenn ein Vater sein Kind mitnehmen möchte?
Aus welchen Gründen kann das verweigert werden, bzw. wie sieht das in der Praxis aus?
Und muss die Mutter Besuchstermine wahrnehmen ( auch wenn der Vater diese nicht immer in Anspruch nimmt ) " Muss die Mutter - eventuelle auch vergeblich - auf das Erscheinen des Vaters warten?
Was passiert einem Vater, der mit einem Wattestäbchen einen Speichel beim Kind entnimmt, um die Vaterschaft testen zu lassen. Kann das die Mutter verweigern? ( Ist weder schmerzhaft noch gesundheitsgefährtend ) - Denn wenn er bei diesem günstigen Speicheltest nicht der Vater ist, kann er gelassen dem teuren Verfahren des Gerichts entgegensehen.
Müsste eigentlich erlaubt sein..?
Noch etwas: Hat das Jugendamt eigentlich Richtlinien beim Vorschreiben der Alimente ( meine jetzt nicht die Prozentvorschreibung, sonder die Rücksichtnahme auf eine Überalimentierung...
( mir ist Fall bekannt, wo Vater jetzt 3 Jahre über den Luxusalimenten bezahlt hat )
Danke für Antwort
Statt Besuchsrecht das Kind ( ab 3 Jahren ) mitnehmen...?
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