Eine verheiratete Frau möchte mich nach Beendigung ihrer noch bestehenden Ehe heiraten und mir ihre Absicht auch formal/ öffentlich versprechen - dieses gilt jedoch laut §138(1)BGB als nichtig. Welche Möglichkeiten gibt es trotzdem bzw.anstatt? Und gibt es keine Sonderfälle wie z.B. unheilbare Krankheit eines Ehepartners oder Eheversprechen bei formal noch bestehender Ehe aber Tennungsjahr? Wer kann dazu etwas beitragen?
Verlobung bei bestehender Ehe
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 15 Gäste