ich möchte daß mein Mann aus der gemeinsam erworbenen Eigentumswohnung auszieht. Gibt es eine rechlichte Möglichkeit dies bereits vor Scheidungseinreichung zu bewirken ?
Wohnungszutritt
RE: Wohnungszutritt
denkbar wäre eine Wegweisung, sollte er Sie bedrohen oder misshandeln.
Sonst kann er nicht gezwungen werden, die eheliche Wohnung zu verlassen. Wenn er auszieht, kann dieser Umstand von Ihnen ja als Scheidungsgrund geltend gemacht werden. Außer Sie erklären schriftlich Ihr Einverständnis zur getrennten Wohnungnahme.
Sonst kann er nicht gezwungen werden, die eheliche Wohnung zu verlassen. Wenn er auszieht, kann dieser Umstand von Ihnen ja als Scheidungsgrund geltend gemacht werden. Außer Sie erklären schriftlich Ihr Einverständnis zur getrennten Wohnungnahme.
RE: Wohnungszutritt
Danke für die Antwort ! Dies bedeutet ein Auszug aus der gemeinschafltichen Wohnung egal welchen Partners könnte im Scheidugsverfahren negativ ausgelegt werden ?
Spielt es eine Rolle wer Schuld ist und in welchem Bereich ?
Wie würde eine Unterhaltsforderung rechltich ausgehen wenn ein Partner Student ist ? Ein schulpflichtiges Kind zu versorgen ist ?
Im Grunde habe ich das Gefühl daß man nie heiraten dürfte, wenn man sich alleine die Geschichte mit dem Wohnen ansieht
Vielleicht gibt es ja doch eine andere Möglichkeit den Auszug zu erwirken ?
Danke nochmal !
Spielt es eine Rolle wer Schuld ist und in welchem Bereich ?
Wie würde eine Unterhaltsforderung rechltich ausgehen wenn ein Partner Student ist ? Ein schulpflichtiges Kind zu versorgen ist ?
Im Grunde habe ich das Gefühl daß man nie heiraten dürfte, wenn man sich alleine die Geschichte mit dem Wohnen ansieht
Vielleicht gibt es ja doch eine andere Möglichkeit den Auszug zu erwirken ?
Danke nochmal !
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