Wer kann mir das mit der Zugewinnausrechnung genau erklären.
Beispiel:
Anfangsvermögen Frau 65.000,- DM in Form Baugrund
Verkauf während der Ehe 140.000,- DM
Kauf eines Hauses 300.000,- DM während der Ehe
Mann hatte kein Anfangsvermögen.
Ist die Frau die "Dumme"?
Und wenn ja, warum?
Frage
-
- Beiträge: 716
- Registriert: 16.04.2007, 16:57
RE: Frage
Nach oesterreichischem Recht (dies ist ein oesterr. Forum) gilt grundsaetzlich Guetertrennung, es sei denn es wurde ausdruecklich etwas anderes vereinbart. D. h. jeder behaelt das, was er vor der Ehe besessen hat, ebenso Geschenke und Erbschaften. Die Auf- bzw. Zuteilung der Ehewohnung kann vom Richter nach Billigkeit erfolgen (wer den dringenderen Bedarf hat). Ich bin schon im oesterr. Recht nicht so sattelfest, wie es nach deutschem Recht aussieht, kann ich leider noch weniger beurteilen.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 44 Gäste