Sachverhalt: 1 Kind ehelich und 1 Kind aus erster Ehe,wobei der Vater korrekt Unterhalt bezahlt.Ehefrau selbständig aber Einkommen nicht nachweisbar.Kindergelder
fliessen an Ehefrau. Wie wird Unterhalt berücksichtigt.
Klar ist für eheliches Kind, aber wie bei der selbst.Ehefrau, die angeblich nicht mehr arbeiten kann wegen Kinder (15 und 18).
Unterhalt
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