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Versorgungsausgleich

Verfasst: 04.07.2002, 17:15
von JUSLINE
Mein Mann und ich stehen kurz vor der Scheidung.

In zwei Jahren wird mein Mann frühzeitig in Rente gehen.

Ich arbeite zur Zeit nur halbtags und bin so auf eine finanzielle Unterstützung angewiesen.

Ab wann habe ich eine Anspruch auf den Versorgungsausgleich,

ab dem Zeitpunkt des (vorgezogenen) Rentenbeginns

meines Mannes oder ab meinem 65. Lebensjahr ?



Über Antworten würde ich mich sehr freuen

Judith


RE: Versorgungsausgleich

Verfasst: 05.07.2002, 23:04
von DorisMihokovic
Meines Wissens gibt es den von Ihnen angesprochenen Versorgungsausgleich im Sinne einer Pensionssplittings nur in Deutschland, nicht jedoch in Oesterreich.