Mein Mann und ich stehen kurz vor der Scheidung.
In zwei Jahren wird mein Mann frühzeitig in Rente gehen.
Ich arbeite zur Zeit nur halbtags und bin so auf eine finanzielle Unterstützung angewiesen.
Ab wann habe ich eine Anspruch auf den Versorgungsausgleich,
ab dem Zeitpunkt des (vorgezogenen) Rentenbeginns
meines Mannes oder ab meinem 65. Lebensjahr ?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen
Judith
Versorgungsausgleich
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- Registriert: 16.04.2007, 16:57
RE: Versorgungsausgleich
Meines Wissens gibt es den von Ihnen angesprochenen Versorgungsausgleich im Sinne einer Pensionssplittings nur in Deutschland, nicht jedoch in Oesterreich.
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