Kinder werden indirekt vorenthalten

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JUSLINE
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Kinder werden indirekt vorenthalten

Beitrag von JUSLINE » 03.07.2002, 18:09

Ich wohne seit 4 Monaten von meiner Ex-Frau getrennt. Wir haben 2 Jungs mit 6 u. 8 Jahren, die gerne bei mir sind. Im Prinzip bekomme ich die Kinder alle 2 bis 3 Wochen für ein paar Stunden. Allerdings nur, wenn ich zigfach versuche per Telefon einen Termin auszumachen. Ich weiss wann sie ungefähr zu hause ist. Doch geht auch spät abends keiner ans Telefon. Jetzt habe ich von meinem großen Sohn erfahren, dass dort nur noch unter gewissen Umständen ans Telefon gegangen wird, so dass es mir garnicht möglich ist einen Termin auszumachen. Auf dem Anrufbeantworter von mir hinterlasse Nachrichten werden ignoriert. Kann sie mir auch so genau vorschreiben von wann bis wann ich die Kinder bekomme. Sie feilscht um jede halbe Stunde, ausserdem zickt sie rum, wenn ich die Kids mit ihren Rädern will, welche aus unserer gemeinsamen Zeit stammen.

Was würdet Ihr tun?

Es gibt bis jetzt kein Urteil, noch nicht mal anwaltschaftlichen Briefwechsel. Soll ich ihr einfach mal den Unterhalt (nur für die Ex) entziehen um sie zu reizen? Vernünftig reden kann mit ihr garnicht mehr, denn sie sieht sich als Opfer, obwohl sie diesbezüglich keinen Grund hat.




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RE: Kinder werden indirekt vorenthalten

Beitrag von JUSLINE » 04.07.2002, 11:41

Sie können beim Bezirksgericht einen Antrag auf Regelung des Besuchsrechts einbringen.

Aus Ihrem Posting geht nicht ausdrücklich hervor, ob Sie geschieden sind. Wenn ja, wurde nicht schon im Rahmen einer allfälligen Scheidungsvereinbarung eine Besuchsrechtsregelung getroffen?


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JUSLINE
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RE: Kinder werden indirekt vorenthalten

Beitrag von JUSLINE » 04.07.2002, 20:57

Wir sind jetzt offiziell seit 7 Monaten getrennt lebend, d.h. eine Scheidung kann noch nicht mal beantragt werden. Ursprünglich hatten wir uns darauf verständigt, uns einvernehmlich zu scheiden, weil wir es beide wollen, und um somit die Kosten für das Verfahren niedrig zu halten. Aber wie es aussieht, geht meine Ex davon aus, dass nur sie allein in der Lage ist, den Kinder Erziehung und ein Heim zu bieten. Schon als wir noch zusammen waren hat sie immer das wann und das wie meiner Unternehmungen mit den Kinder regulieren wollen. Vor gut 4 Wochen warf sie mir vor, mich nicht um meine Kinder zu kümmern. Ich solle gefälligst anrufen und fragen, ob ich der Restfamilie zu "Diensten" sein kann. Natürlich repariere ich die Fahrräder der Kinder wenn sie bei mir sind. Aber dort anrufen und fragen, ob man die Dinge putzen soll, kann keiner von mir verlangen.

Als Preis für einen Samstag mit den Kinder und ihren Rädern durfte ich einen neuen Videorekorder anschaffen, "weil deine Kinder gerne kucken, und das Ding kaputt ist". Das Haus betreten und das Ding einstellen durfte ich nicht.

Vermutlich führt sie Buch über die Treffen, um dann bei der Trennung das alleinige Sorgerecht durchzusetzen, da ich mich ja nicht gekümmert habe. So ganz einfach will ich mich aber nicht ausbooten lassen. Ich seh nicht ein, dass man als Mann im Falle einer Trennung zum Zahlarsch degradiert, der nichts aber auch gar nichts mehr zu sagen hat. Mutti genießt Artenschutz und steht über allem. Inzwischen versuche mit dem neuerdings geschaltenen Anrufbeantworter die Termine für meine Kindertage auszumachen. Ein Rückruf findet selbstverständlich nicht statt.

Da muss man sich doch auch als Mann wehren können! Die angesprochene Gerichtsentscheidung empfinde ich als Ultima Ratio und ist mir eigentlich zu starr. Ich kann schon von meinen Arbeitszeiten her nicht garantieren, jeden zweiten Samstag von x bis y Uhr da zu sein.




DorisMihokovic
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RE: Kinder werden indirekt vorenthalten

Beitrag von DorisMihokovic » 05.07.2002, 22:56

Wenden Sie sich an den Verein "Dialog fuer Kinder Oesterreich". Dieser bietet Beratung und Erfahrungsaustausch fuer Vaeter, denen der Kontakt zu ihren Kindern verweigert wird.



Kontakte:



Wien: Dr. Guenter Tews 0664/2610816

Linz: Dr. Edgar Pree 0732/701351

Salzburg: Gerlinde Wimmer 06245/83179

St. Poelten: Leopold Filsmaier 0664/5773599

Bregenz: Kilian Hoefle 05574/61315

Klagenfurt: Mario Hilse 0664/4015403



Siehe auch "Ganze Woche" Nr. 27/2002 vom 3. Juli 2002



Im Uebrigen, wenn Sie bereits 7 Monate getrennt leben, kann die Scheidung eingereicht werden. Eine getrennte Wohnadresse ist dafuer nicht notwendig. Auch wenn eine Trennung innerhalb des Haushalts stattgefunden hat, wird dies in die Frist miteingerechnet.

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