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Wohnrecht

Verfasst: 28.06.2002, 20:09
von JUSLINE
Was bedeutet der Begriff "WOHNRECHT" - nach der Scheidung darf der geschiedene Ehegatte noch zwei Monate in der - der Frau zugesprochenen - Wohnung wohnen. Welche Rechte und welche Pflichten hat dieser nun aufgrund dieses Titels WOHNRECHT?

Helmut


RE: Wohnrecht

Verfasst: 01.07.2002, 08:32
von JUSLINE
es könnte sein, dass das "Wohnrecht" in der Scheidungsvereinbarung in irgendeiner Weise umschrieben wurde. Wenn nicht, ist davon auszugehen, dass er mit allen Rechten und Pflichten, wie bei aufrechter Ehe, die Wohnung bis zum Ablauf der Frist benützen kann.