Scheidung

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JUSLINE
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Scheidung

Beitrag von JUSLINE » 28.06.2002, 19:56

Meine Freundin ist seit Kurzem geschieden - einvernehmliche Scheidung.

Ihrem gesch. Mann wurde ein 1 Jahr altes Aute, ein Motorrad und 220.000 öS in bar zugesprochen. Dafür daef meine Freundin die Miet-Kaufwohnung behalten (-Genossenschaftswohnung).

Leider wurde ihm auch ein Wohnrecht für zwei Monate zugesprochen. Am Tel. habe ich einmal mitgehört, wie er seine geschiedene Gattin misshandelte und erst als ich ihm sagte, dass ich sie binnen einer halben Stunde in dem Hotel erwarte, ich ansonsten die Polizei verständige - liess er sie unter wüsten Beschimpfungen gehen. Da sich meine Freundin nicht traut, die Anzeige zu machen, nimmt ersich immer mehr raus. Er bedroht sie, macht ihr das Leben schwer usw. Er bringt auch seine Freundin mit in die Wohnung.

Behauptet, das steht ihm lt. Gesetz zu.

Da er sich freiwillig entschloss, aus der Wohnung auszuziehen, sich nur noch seine Kleidung und einige Privatsachen in der Wohnung von seiner ExGattin befinden,

er bereits eine eigene Wohnung hat, folgende Fragen:

1. Darf er weiterhin das Wohnrecht in Anspruch nehmen, wenn er-

a. Seine ehemalige Gattin misshandelte - und die Gefahr weiterhin besteht, dass sie von ihm misshandelt wird

b. sein Wohnrecht so benützt dass er seine Freundin und andere Bekannte und Verwandte in die Wohnung mitnimmt

2. Was heisst WOHNRECHT überhaupt?

3. Welche rechtlichen Mittel hat diese Frau überhaupt, zu ihrer Ruhe zu kommen?

4. Darf er Sachen, die lt. Scheidungsurteil, in ihrem Besitz sind überhaupt entwenden?

5. Sie fährt bald in Urlaub und hat Angst dass er ihr die Wohnung leerräumt - was kann sie dagegen tun?



Herzlichen Dank im Voraus für ihre Antworten

Helmut




DorisMihokovic
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Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Scheidung

Beitrag von DorisMihokovic » 29.06.2002, 09:41



ad 3) Ihre Freundin kann u. U. vom sogen. Wegweisungsrecht Gebrauch machen: Siehe auch unter http://www.tews.at/gesetze/geschg.pdf

Weiters koennen/muessen Sie, wenn Sie Augen-/Ohrenzeuge von ernstlichen gewaltsamen Uebergriffen werden, die Exekutive verstaendigen. Ihre Freundin sollte ehestens Kontakt zu einer Frauenberatungsstelle aufnehmen.



ad 4) Der Ex-Mann Ihrer Freundin hat nicht das Recht, Gegenstaende, die ihm nicht gehoeren bzw. zugesprochen wurden, aus der Wohnung wegzubringen. Auch hier Details unter: http://www.tews.at/allgemein/besitzstoerung.htm



Es ist jedoch jedenfalls ratsam, vor Verlassen der Wohnung (Urlaub ...) die wertvollsten Gegenstaende in einer Weise zu verwahren, dass der Ex-Mann keinen Zugriff hat, da es sicher schwierig ist, widerrechtlich weggebrachte Gegenstaende wieder zurueckzubekommen. Abgesehen davon, dass dazu eine Klage bzw. Anzeige notwendig ist, was langwierig sein kann, koennte der Ex-Mann die Gegenstaende auch zum Muell bringen oder dies zumindest behaupten. Er waere dann zwar ersatzpflichtig, was aber auch wieder nur langfristig und muehsam durchzusetzen ist.

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